Kabinett beschließt neue Bußgeldtatbestände für Abtreibungsgegner

Die Bundesregierung will Frauen besser vor Belästigungen durch radikale Abtreibungsgegner schützen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf gegen sogenannte Gehsteigbelästigungen. Frauen sollen danach ungehindert Zugang zu Beratungsstellen und Einrichtungen haben, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Beratungsstellen wie jene von Pro Familia hätten immer wieder davon berichtet, dass ratsuchende Frauen und Beschäftigte von radikalen Abtreibungsgegnern belagert werden, so das Bundesfamilienministerium. Diese stünden beispielsweise vor den Einrichtungen, beteten laut und hielten dabei Schilder mit religiösen Motiven vor sich. "Hier hat Meinungsfreiheit ihre Grenzen – auch im Sinne des Schutzes des werdenden Lebens, der durch die ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung gewährleistet wird", sagte Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne).

Der von ihr vorgelegte Gesetzentwurf untersagt verschiedene Formen von Belästigungen der Schwangeren vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Hierzu soll begleitend ein Bußgeldtatbestand eingeführt werden – Belästigungen könnten dann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Neben dem Schutz der Schwangeren soll auch das Personal von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen vor Behinderungen bei der Ausübung ihrer jeweiligen Tätigkeiten geschützt werden.

Zur verbesserten Übersicht über die regionale Versorgungslage sieht die Gesetzesänderung darüber hinaus eine Ergänzung der Bundesstatistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch eine zusätzliche jährliche Auswertung der Schwangerschaftsabbrüche unterhalb der Landesebene vor.

Redaktion beck-aktuell, ew, 24. Januar 2024 (ergänzt durch Material der dpa).