Freitag, 22.3.2024
Überprüfung einer Aufsichtsarbeit: Prüfer dürfen sich nicht abstimmen

Wenn Erst- und Zweitprüfer ihre Bewertung einer Klausur jeweils eigenständig überprüfen sollen, dürfen sie sich nicht abstimmen. Tun sie dies doch und teilen sie dies, wie in einem aktuellen Fall des BFH, der Steuerberaterkammer auch noch offen mit, führt kein Weg an einer Neubewertung vorbei.

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Mittwoch, 1.2.2023
Richtige Antwort in Prüfung trotz Schreibfehlers

Verschreibt sich ein Teilnehmer in einer Prüfung bei einem Fachbegriff, handelt es sich um einen unbeachtlichen Schreibfehler, wenn der gesuchte Ausdruck eindeutig erkennbar ist. Das Bundesverwaltungsgericht ließ die Revision gegen eine für eine Kandidatin günstige Entscheidung nicht zu. Verfahrensfehler seien nicht dargelegt worden. 

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Freitag, 11.11.2022
Genehmigung des Prüfungsrücktritts bei Verstoß gegen die Fürsorgepflicht

Ein Student kann seinen Rücktritt grundsätzlich auch nach Beginn einer Prüfung wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit erklären. Dabei kann die Prüfungsbehörde laut Bundesverwaltungsgericht gegen ihre Fürsorgepflicht verstoßen, wenn sie sich ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen auf die inhaltliche Unzulänglichkeit einer ärztlichen Bescheinigung beruft und keine Nachbesserung verlangt.

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Dienstag, 8.3.2022
Keine isolierte Anfechtung des Prüferaustauschs im Examen

Besucht der Vater eines Prüflings einen Zweitkorrektor und erzählt ihm von dem Drama seines Sohnes, der nur einen halben Punkt mehr benötigt, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden, kann dieser Korrektor im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens ausgetauscht werden, wenn Befangenheit zu befürchten ist. Diese Entscheidung des Prüfungsamts ist dem Bundesverwaltungsgericht zufolge nicht isoliert anfechtbar. Sie lässt sich nur im Rahmen des Verfahrens um das Endergebnis gerichtlich überprüfen.

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Mittwoch, 28.4.2021
Kein Rücktritt von Prüfungen wegen ADHS

Eine ADHS-Erkrankung stellt prüfungsrechtlich ein Dauerleiden dar und berechtigt deshalb nicht zum Rücktritt von Prüfungen. Die krankheitsbedingten Beeinträchtigungen sind laut Bundesverwaltungsgericht nicht in absehbarer Zeit heilbar, da eine medizinische Behandlung langwierig ist und nur auf Symptomebene erfolgen kann.

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