Freitag, 17.6.2022
Entgegennahme geleakter Daten durch Journalisten keine Datenhehlerei

Das Bundesverfassungsgericht hat nach Mitteilung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) klargestellt, dass sich Journalistinnen und Journalisten nicht strafbar machen, wenn sie "geleakte" Daten entgegennehmen. Das BVerfG habe zwar eine Verfassungsbeschwerde gegen den Straftatbestand der Datenhehlerei (§ 202d StGB) nicht zur Entscheidung angenommen. In der Begründung lege es die Ausnahme von der Strafbarkeit aber weit aus und stärke damit die Pressefreiheit.

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Donnerstag, 12.5.2022
BGH will Stadtportal wegen journalistischer Inhalte nicht verbieten

Regionalmedien müssen wohl damit leben, wenn kommunale Internetportale vereinzelt auch journalistische Inhalte veröffentlichen. Das zeichnete sich am Donnerstag in einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe ab, in der es um den kommunalen Internetauftritt "dortmund.de" ging. Das Urteil soll in den nächsten Wochen verkündet werden.

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Montag, 25.4.2022
Angemessener Nachtzuschlag für Zeitungszusteller
Die Pres­se­frei­heit ist laut Bundesarbeitsgericht keine Grund­la­ge, mit der sich ge­rin­ge­re Nacht­zu­schlä­ge für Zei­tungs­aus­trä­ger recht­fer­ti­gen las­sen. Für Dau­er­nacht­ar­beit sei ein Zu­schlag von 30% auf den Brut­to­lohn an­ge­mes­sen. Der Schutz der Ge­sund­heit der Ar­beit­neh­mer spre­che gegen eine Ab­sen­kung der Aus­gleichs­zah­lung, so das BAG in seinem Urteil vom 10.11.2021. Mehr lesen
Dienstag, 15.3.2022
Pressefreiheit kann Weitergabe von Informationen schützen

Recherchiert ein Journalist über ein Marktgerücht zu Kaufangeboten für bestimmte Wertpapiere und gibt dabei gegenüber Dritten preis, dass er darüber berichten wird, kann dies eine verbotene Weitergabe von Insiderinformationen darstellen. Der Europäische Gerichtshof hält dieses Verhalten aber unter Umständen für gerechtfertigt, wenn es für die Ausübung der journalistischen Tätigkeit erforderlich ist und die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird.

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Dienstag, 20.7.2021
US-Justiz stärkt Pressefreiheit

Nach Enthüllungen von vertraulichen Informationen der US-Regierung dürfen Staatsanwälte künftig nur noch in wenigen Ausnahmefällen auf die Kommunikation von Journalisten zugreifen. Diese neue Richtlinie gelte ab sofort, kündigte Justizminister Merrick Garland am 19.07.2021 an. Die USA müssten geheime Informationen schützen können, aber eine "freie und unabhängige Presse ist elementar für das Funktionieren unserer Demokratie", schrieb Garland.

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Mittwoch, 21.4.2021
BND muss Presse Auskunft über Hintergrundgespräche geben

Der Bundesnachrichtendienst muss die Identität von Medienvertretern nennen, die sich beim Bundesverfassungsgericht gegen eine Offenlegung von Pressekontakten gewehrt hatten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und damit dem Eilantrag eines Journalisten teilweise stattgegeben. Über die Namen der Beteiligten hinausgehende Informationen bedürften genauer Abwägung – was im einstweiligen Rechtsschutz nicht möglich sei.

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Donnerstag, 4.2.2021
Identifizierende Berichterstattung über Mitglied der "Pick-Up-Artist-Szene" zulässig

Die AStA-Zeitschrift durfte über die "Pick-Up-Artist-Szene" unter namentlicher Nennung eines Angehörigen der Szene berichten. Die Öffentlichkeit habe ein hohes Interesse an der Auseinandersetzung mit dem Phänomen. Daher sei die Meinungsfreiheit des Artikel-Verfassers bei einer Interessenabwägung höher zu gewichten als das Persönlichkeitsrecht des namentlich benannten "Verführungskünstlers", so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

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Donnerstag, 20.8.2020
In Prozess gegen syrische Geheimdienstler erhalten syrische Journalisten Hilfsmittel zur Übersetzung

Syrischen Journalisten muss in einem Völkerstrafverfahren gegen mutmaßliche ehemalige Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes vor dem Oberlandesgericht Koblenz vorläufig die Möglichkeit eingeräumt werden, das deutschsprachige Prozessgeschehen simultan ins Arabische übersetzen zu können. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren mit Blick auf das Informationsinteresse der Antragsteller entschieden.

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Donnerstag, 9.7.2020
Kein schematisches Vergessenwerden

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 23.06.2020 die Rechtsprechung zur "Chance auf Vergessenwerden" eingegrenzt. Im Fall eines in der Öffentlichkeit präsenten Unternehmers entschied das Gericht: Der reine Zeitablauf bewirkt nicht, dass nur noch über die positiven Seiten seines Lebens berichtet werden kann.

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