Keine Durchsuchungsbefehle gegen Journalisten mehr
Die Staatsanwälte des Bundes dürfen keine Durchsuchungsbefehle gegen Journalisten, deren Arbeitgeber oder Dienstleister mehr einsetzen, um die Quellen durchgestochener Informationen ausfindig zu machen, wie aus der Richtlinie hervorgeht. Die Medien seien auf ihre Quellen angewiesen, um die amerikanische Bevölkerung über das Handeln ihrer Regierung zu unterrichten, heißt es weiter. US-Medien hatten auf eine Beschränkung des Vorgehens gegen Reporter gedrängt.
Ausnahmen nur bei persönlichen Straftaten oder Terrorgefahr
Künftig kann die US-Justiz nur noch die Daten von Journalisten beschlagnahmen, falls diese Gegenstand einer Untersuchung sind, die nicht mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängt. Ausnahmen gelten auch, falls Reporter verdächtigt werden, Spione zu sein oder terroristische Organisationen zu unterstützen. Das Ministerium kann außerdem den Rechtsweg einschlagen, wenn das dringliche Risiko eines Terroranschlags oder der Zerstörung kritischer Infrastruktur besteht.
Abkehr von gängiger Ermittlungspraxis erst unter Biden
Zuletzt hatte es einen Aufschrei gegeben, weil sich das Justizministerium unter dem damaligen Präsidenten Donald Trump Telefondaten von Reportern der "Washington Post", von CNN und der "New York Times" beschafft hatte. Die Untersuchung sogenannter Leaks, also von an Journalisten durchgestochenem Material der Regierung, war allerdings keine Erfindung Trumps. Auch unter dessen demokratischen Vorgänger Barack Obama untersuchten Staatsanwälte die Veröffentlichung vertraulicher Informationen – trotz Kritik von Journalisten- und Menschenrechtsorganisationen. US-Präsident Joe Biden hatte im Frühjahr deutlich gemacht, dass er es für falsch halte, Kommunikationsdaten von Journalisten zu beschlagnahmen. Er werde das Justizministerium davon abhalten, sich solche Daten von Reportern zu besorgen, versprach er.