Eine Polizeihauptkommissarin in Brandenburg ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht für Polizeivollzugsbedienstete, an ihrer Dienstkleidung ein Namensschild zu tragen, gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die gerügte Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sei nicht ausreichend begründet worden.
Mehr lesenEin Polizeibeamter, der der Reichsbürgerbewegung angehört und öffentlich Verschwörungstheorien verbreitet, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden und damit der Disziplinarklage der Polizeidirektion Hannover gegen einen 58-jährigen Polizeibeamten im Range eines Kriminalhauptkommissars stattgegeben. Das Urteil vom 28.04.2022 (Az.: 18 A 3735/21) ist noch nicht rechtskräftig.
Mehr lesenDas Amtsgericht Frankfurt am Main hat eine Frau zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie Polizisten bei einer Corona-Abstandskontrolle am Frankfurter Mainufer absichtlich angehustet hatte. Das Gericht ging von einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte aus. In Pandemie-Zeiten könne auch ein einfaches, aber bewusstes Anhusten eine Tätlichkeit im strafrechtlichen Sinne darstellen.
Mehr lesenEin Dienstunfall kann auch dann vorliegen, wenn sich ein Beamter in seiner Freizeit wirksam in den Dienst versetzt und ein enger Zusammenhang zwischen Dienst und Unfall besteht. Nach dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße gilt dies insbesondere auch für Polizeivollzugsbeamte, wenn sie zum Zweck der Verbrechensbekämpfung oder der Gefahrenabwehr einschreiten, und zwar unabhängig davon, ob sie gerade Uniform tragen oder nicht.
Mehr lesenEin Polizeibeamter des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er als Angehöriger der sogenannten Prepper-Szene zur Vorsorge für Krisen- oder Katastrophenfälle Munition und Waffen gehortet hatte. Das Landgericht Schwerin bejahte Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil nun bestätigt.
Mehr lesenEin auf die Brust tätowierter Löwenkopf steht einer Einstellung bei der Polizei nicht entgegen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden. Es verpflichtete das Bundesland per Eilbeschluss, einen entsprechend tätowierten Einstellungsbewerber für den Polizeivollzugsdienst vorläufig weiterhin am Auswahlverfahren teilnehmen zu lassen. Dem Löwenkopf-Tattoo komme kein Inhalt zu, der die Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Frage stelle.
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