Die im Schengener Durchführungsübereinkommen geregelte Möglichkeit, Ausnahmen vom Doppelbestrafungsverbot zu machen, verstößt nicht gegen die Europäische Grundrechtecharta. Auf Vorlage des OLG Bamberg hat der EuGH entschieden, dass das Verbot der Doppelbestrafung einschränkbar ist, wenn eine Tat sich gegen die Sicherheit oder wesentliche Interessen eines Staats gerichtet hat.
Mehr lesenEin EU-Staat darf einen Drittstaatsangehörigen nicht an einen anderen Drittstaat ausliefern, wenn der Drittstaatsangehörige in einem anderen EU-Staat wegen der Taten aus dem Auslieferungsersuchen bereits rechtskräftig verurteilt wurde und die Strafe verbüßt hat. Dies hat der Europäische Gerichtshof in einem Eilvorabentscheidungsverfahren entschieden. Das gelte auch, wenn ein Auslieferungsabkommen die Reichweite des ne bis in idem-Grundsatzes auf die im ersuchten Staat ergangenen Urteile beschränkt.
Mehr lesenDas Landgericht Verden wird sich frühestens im nächsten Jahr erneut mit dem Mord an der Schülerin Frederike vor mehr als 40 Jahren beschäftigen. Ursprünglich sollte der Prozess bereits in diesem August starten, jedoch ist umstritten, ob der mutmaßliche Täter trotz Freispruchs in dem Fall ein zweites Mal vor Gericht gestellt werden kann. Mitte Juli hatte das Bundesverfassungsgericht die vorübergehende Freilassung des Mannes aus der Untersuchungshaft angeordnet.
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hat die vorübergehende Freilassung eines Mannes angeordnet, der vor 40 Jahren vom Vorwurf des Mordes freigesprochen wurde, aber zwischenzeitlich infolge einer umstrittenen Gesetzesänderung wegen desselben Vorwurfs erneut in Untersuchungshaft saß. Eine unrechtmäßige Inhaftierung sei mit erheblichen, irreversiblen Nachteilen verbunden, so das Gericht in seiner Abwägung. Zur Minimierung der Fluchtgefahr müssten allerdings andere, weniger eingreifende Maßnahmen getroffen werden.
Mehr lesenMit zwei heute erlassenen Urteilen hat der Gerichtshof der Europäischen Union den Umfang des Schutzes gegen doppelte Strafverfolgung im Wettbewerbsrecht präzisiert und klargestellt, dass der Grundsatz ne bis in idem in bestimmten Fällen eingeschränkt sein könne. Dies gelte insbesondere, wenn wettbewerbsbehördliche Sanktionen erforderlich seien und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen entsprächen, so der Gerichtshof.
Mehr lesenEine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Verden treibt derzeit die deutsche Juristenwelt um. Erstmals wurde die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens gegen einen freigesprochenen Angeklagten für zulässig erklärt. 1983 wurde Ismet H. vom Vorwurf der Vergewaltigung und der Ermordung einer 17-Jährigen rechtskräftig freigesprochen. Seit Ende Februar sitzt er wegen desselben Tatvorwurfs erneut in Untersuchungshaft. Wir nehmen den Fall zum Anlass, einen Überblick über die aktuelle Rechts- und Meinungslage zu geben.
Mehr lesenBundesjustizminister Marco Buschmann plädiert dafür, die Erleichterung der Wiederaufnahme abgeschlossener Strafverfahren bei Mord und Kriegsverbrechen noch einmal unter die Lupe zu nehmen. "Meine Auffassung als Abgeordneter und als Rechtspolitiker ist, dass dieses Gesetz ein erhebliches Problem darstellt und man sich schon die Frage stellen muss, ob hier nicht sogar die Verfassung verletzt ist", so der Minister.
Mehr lesenIm Fall des 1995 entführten Sohnes des damaligen slowakischen Präsidenten Michal Kovac darf im Rahmen der nach Aufhebung der den Verdächtigen gewährten Amnestie fortgeführten Strafverfolgung ein Europäischer Haftbefehl erlassen werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Das Verbot doppelter Strafverfolgung stehe nicht entgegen, da noch nicht über die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Angeklagten entschieden worden sei.
Mehr lesenBei einer Anhörung im Rechtsausschuss haben die Experten den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Erweiterung der strafverfahrensrechtlichen Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten Verurteilter kontrovers erörtert. Nach dem Entwurf soll eine Wiederaufnahme auch dann möglich sein, wenn sich aus nachträglich verfügbaren Beweismitteln die hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung des Freigesprochenen ergibt.
Mehr lesenDer Europäische Gerichtshof klärt die Tragweite des Grundsatzes "ne bis in idem", der bei der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls für Handlungen gilt, die bereits Gegenstand einer früheren Verurteilung in einem Drittland waren. Die vollstreckende Justizbehörde müsse über einen Ermessensspielraum verfügen, um bestimmen zu können, ob die Vollstreckung aus dem fraglichen Grund abzulehnen ist oder nicht. Sodann sei der Begriff "dieselbe Handlung" einheitlich auszulegen.
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