Der Kommentar "#DubistEinMann" unter dem Beitrag einer Transfrau auf der Plattform "X" ist eine zulässige Meinungsäußerung. Das OLG Frankfurt am Main stellte insbesondere auf die Hashtag-Schreibweise ab. Die Aussage sei nicht als direkte persönliche Ansprache der Transfrau zu verstehen.
Mehr lesenDer UN-Menschenrechtsrat untersucht die Lage der Menschenrechte in Russland durch einen Sonderberichterstatter. 17 Länder stimmten für die Resolution, einschließlich Deutschland. Sechs stimmten dagegen und 24 enthielten sich der Stimme. "Dieser Schritt war überfällig", sagte die deutsche Botschafterin Katharina Stasch. Opfer von Menschenrechtsverletzungen, Nichtregierungsorganisationen und Opposition hätten nun endlich wieder eine Stimme.
Mehr lesenDie Türkei hat mit der Entlassung einer Putzfrau des Bildungsministeriums wegen mehrerer Facebook-Likes gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen. Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am 15.06.2021 urteilte, haben die türkischen Behörden keine ausreichenden und relevanten Gründe für die fristlose Kündigung der Vertragsarbeiterin gegeben. Die Türkei muss der Frau nun 2.000 Euro zahlen.
Mehr lesenDass es riskant ist, in Thailand auf den König zu schimpfen oder in Russland Negatives über den Kreml zu verbreiten, ist bekannt. Kritik kann aber auch in Spanien gefährlich sein. Ein Gesetz von 2015 bringt nach der Verurteilung des Rappers Pablo Hasél zu neun Monaten Haft jetzt viele auf die Palme. Brennende Müllcontainer, fliegende Pflastersteine und eingeschlagene Schaufenster waren die Folge.
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 07.07.2020 die Verurteilung des Bundesvorsitzenden der rechtsextremen Partei "Die Rechte", Sascha Krolzig, wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung bestätigt. Krolzig hatte den Vorsitzenden einer Jüdischen Gemeinde in einem Artikel auf der Internetseite der Partei als "frechen Juden-Funktionär" bezeichnet und zum Boykott gegenüber der jüdischen Gemeinde aufgerufen.
Mehr lesenRussland verstößt mit der Sperrung oppositioneller Internetseiten nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Meinungsfreiheit. Die Sperrungen auf Basis des russischen Informationsgesetzes hätten übertriebene Auswirkungen, hieß es in der Entscheidung vom 23.06.2020. Es gebe keinen ausreichenden Schutzmechanismus, um den Missbrauch des Gesetzes zu verhindern. Außerdem werde mit der Sperrung der Webseiten das Recht auf Zugang zu Informationen beeinträchtigt.
Mehr lesenWann unterfallen herabsetzende, beschimpfende Äußerungen noch der Meinungsfreiheit, wann sind sie als Beleidigung strafbar? Das Bundesverfassungsgericht hat vier Verfassungsbeschwerden zum Anlass genommen, seine Rechtsprechung zum Spannungsverhältnis von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei ehrverletzenden Äußerungen klarstellend zusammenzufassen. In einem Fall war der nordrhein-westfälische Finanzminister als "rote Null" bezeichnet worden.
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