Putzfrau wegen Facebook-Likes entlassen
Kern des Rechtsstreits sind mehrere Posts auf Facebook, die die Frau mit einem "Like" versehen hatte. In den Posts wird dem Gericht zufolge unter anderem zu Protesten aufgerufen und Missbrauch an Schülern angeprangert. Nachdem Ermittlungen gegen die Frau eingeleitet worden waren, wurde sie in diesem Zusammenhang wegen Verstößen gegen Arbeitsvereinbarungen als Putzkraft im Bildungsdirektorat Seyhan entlassen. Die Inhalte der Posts würden wahrscheinlich den Frieden des Arbeitsplatzes stören, befand ein Arbeitsgericht und lehnte ihre Berufung ab.
Posts waren von Meinungsfreiheit gedeckt
Das Menschenrechtsgericht urteilte, dass die fraglichen Posts sich auf Themen von öffentlichem Interesse bezogen und Eingriffe in das Recht auf Meinungsfreiheit hier nur sehr begrenzt zu rechtfertigen seien. Die Behörden hätten es außerdem verfehlt, den potenziellen Einfluss der Likes zu beurteilen. Wegen ihrer Position habe die Klägerin wohl nur wenig Einfluss an ihrem Arbeitsplatz gehabt.
EGMR beanstandet weiteren Fall der Missachtung von Meinungsfreiheit
Auch in einem weiteren Fall von Meinungsfreiheit wurde die Türkei heute verurteilt. Das Menschenrechtsgericht befand, dass ein Student zu Unrecht für negative Kommentare über den damaligen Premierminister und heutigen Staatschef Recep Tayyip Erdogan in einer öffentlichen Debatte zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Dass Staatsbedienstete durch ein Gesetz zu Beleidigungen einen höheren Schutz als Privatpersonen hätten, entspreche nicht der Europäischen Menschenrechtskonvention.