Die in Bayern im Zuge des sogenannten Kreuzerlass angebrachten Kruzifixe in Dienstgebäuden müssen nicht entfernt werden. Rechte anderer Weltanschauungsgemeinschaften werden durch die Kreuze nicht verletzt, entschied das BVerwG in Leipzig am Dienstag.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat die mit Urteilen vom 01.06.2022 erfolgte Zurückweisung der Klage des Bundes für Geistesfreiheit gegen den sogenannten Kreuzerlass nunmehr begründet und die Berufungszulassungsanträge der ebenfalls klagenden Privatpersonen abgelehnt. Durch die Pflicht zur Anbringung der Kreuze in öffentlichen Dienststellen würden keine Grundrechte verletzt, sodass Kreuze bleiben könnten, betonte Gericht.
Mehr lesenDie Klagen gegen den so genannten Kreuzerlass, wonach in Bayern im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes gut sichtbar ein Kreuz anzubringen ist, waren erfolglos. Dies teilt der Verwaltungsgerichtshof des Landes in München mit. Geklagt hatten der Bund für Geistesfreiheit Bayern und München sowie 25 Einzelpersonen. Diesen steht jetzt noch die Revision zum Bundesverwaltungsgericht offen.
Mehr lesenMuss in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen – oder muss die Vorschrift aufgehoben werden? Und müssen existierende Kreuze nun abgehängt werden? Über diese Fragen muss in Kürze der Verwaltungsgerichtshof Bayern entscheiden. Wie das Verfahren ausgeht, ist nach der mündlichen Verhandlung in München am Mittwoch nicht abzusehen. Gerichtspräsidentin Andrea Breit kündigt eine Entscheidung für Juni an.
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