Wenn möglich, sollen Arbeitnehmer auch weiterhin von zu Hause arbeiten. Das Bundeskabinett hat heute die am 15.03.2021 auslaufende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 30.04.2021 verlängert. Damit bleiben die bisherigen Bestimmungen zur Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte weitgehend unverändert in Kraft. Die Verordnung bietet zudem zusätzliche Maßnahmen, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten.
Mehr lesenArbeitgeber sind verpflichtet, überall dort Homeoffice anzubieten, wo es möglich ist. Das sieht die neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung vor, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dem Kabinett zur Kenntnis vorgelegt hat. Die zunächst nur bis 15.03.2021 geltende Verordnung enthält zudem Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist.
Mehr lesenWer im Homeoffice arbeitet, kann mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Der Finanzausschuss beschloss am 09.12.2020 auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eine Ergänzung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes. Danach können Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen.
Mehr lesenUnion und SPD haben sich auf die konkrete Ausgestaltung der geplanten Homeoffice-Pauschale geeinigt. Das teilte am 03.12.2020 ein Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag mit. Damit unterstütze die Koalition die Ausstattung für das Arbeiten von zuhause, unabhängig vom Nachweis eines separaten Arbeitszimmers. Die Pauschale soll demnach 600 Euro pro Jahr betragen. Die SPD hatte vor wenigen Tagen noch von 500 Euro gesprochen.
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