Einrechnung in Werbungskostenpauschale geplant
Fest steht demnach nun auch, dass die Homeoffice-Pauschale in die sogenannte Werbungskostenpauschale eingerechnet und nicht zusätzlich gewährt wird. Die Pauschale in Höhe von 1.000 Euro wird bei der Steuerberechnung pauschal vom Einkommen abgezogen für Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Beruf entstehen, etwa Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitskleidung oder Weiterbildungen (sogenannte Werbungskosten). Damit sinkt die Steuerlast. Wer so hohe Werbungskosten im Jahr hat, sodass der Pauschbetrag überschritten wird, etwa durch einen weiten Arbeitsweg, muss dies einzeln nachweisen.
Berücksichtigung der Kosten für Strom und Internet
Mit der Homeoffice-Pauschale fördere man Kosten wie beispielsweise für Strom, Telefon und Internet, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. "Damit entlasten wir die, die in der Pandemie von zu Hause Enormes geleistet haben und richten das Steuerrecht konsequent auf die moderne Arbeitswelt aus." SPD-Fraktionsvize Achim Post sagte, nun könnten Beschäftigte, die in den eigenen vier Wänden arbeiten, einfacher ihre Kosten steuerlich geltend machen. Zuvor hatte das "Handelsblatt" darüber berichtet.