Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will Arbeitgeber grundsätzlich verpflichten, Beschäftigten zum Schutz vor Corona-Infektionen Heimarbeit anzubieten. Es soll aber auch Ausnahmen geben, wie aus einem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums Medienberichten zufolge hervorgeht. Die Regelung soll zum 01.10.2022 in Kraft treten und bis zum 07.04.2023 gelten. Die Homeoffice-Angebots-Pflicht war im März ausgelaufen.
Maßnahme mit erwarteten Anstieg von Corona-Infektion begründet
Nun seien erneut steigende Infektionszahlen zu erwarten, heißt es im Entwurf. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, ein Hygienekonzept mit bewährten Schutzmaßnahmen zu erstellen. Dazu zähle unter anderem eine "Verminderung betrieblicher Personenkontakte, zum Beispiel durch die Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen und durch das Angebot an die Beschäftigten, im Homeoffice zu arbeiten".
Testpflicht für Präsenzmitarbeiter
Der Arbeitgeber soll den Beschäftigten anbieten, "geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen". Außerdem sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, allen Beschäftigten, die weiter in Präsenz arbeiten, mindestens zweimal pro Woche einen Corona-Test anzubieten.
Redaktion beck-aktuell, 25. August 2022 (dpa).
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Aus der Datenbank beck-online
Siebert/Pletke, Mobile Arbeit/Homeoffice - Anspruch und Verpflichtung während der Pandemie und was kommt danach?, öAT 2021, 96
Müller, Ein Recht auf Home-Office?, öAT 2021, 45
Picker, Arbeiten im Homeoffice - Anspruch und Wirklichkeit, NZA-Beilage 2021, 4
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