Mittwoch, 21.2.2024
Geschützte Ursprungsbezeichnung: Halloumi-Käse bleibt eingetragen
Der Halloumi-Grillkäse aus Zypern genießt innerhalb der EU auch weiterhin besonderen Schutz und muss zum Großteil aus Schafs- oder Ziegenmilch oder einer Mischung aus beidem hergestellt werden. Das EuG hat am Mittwoch eine Klage gegen die Eintragung des Namens "Halloumi" als geschützte Ursprungsbezeichnung abgewiesen. Mehr lesen
Donnerstag, 14.7.2022
Abgasskandal: Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beginnt spätestens Ende 2016

Die Verjährungsfrist für einen Schadenersatzanspruch wegen des Kaufs eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Audi-Neuwagens beginnt spätestens mit dem Schluss des Jahres 2016. Bis zu diesem Zeitpunkt habe spätestens Anlass bestanden, zu prüfen, ob der eigene Pkw betroffen ist, so der Bundesgerichtshof. Auch einem Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung erteilte das Gericht eine Absage. VW habe mit dem Verkauf des Neuwagens nichts auf Kosten des Käufers erlangt.

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In Dänemark hergestellter Käse darf auch bei Export in Drittländer nicht "Feta" heißen

Dänemark hat dadurch gegen seine Verpflichtungen verstoßen, dass es die Verwendung der Bezeichnung "Feta" für im Inland hergestellten Käse, der zur Ausfuhr in Drittländer bestimmt ist, nicht unterbunden hat. Dies hat der Europäische Gerichtshof auf eine Vertragsverletzungsklage der Kommission hin entschieden. Der Schutz der Bezeichnung "Feta" greife auch beim Export in Drittländer.

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Donnerstag, 9.9.2021
Geschützte Ursprungsbezeichnung schützt auch bei Dienstleistungen

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Schutz von Ursprungsbezeichnungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse auch bei unerlaubter Verwendung für Dienstleistungen greift. Inwieweit der Name CHAMPANILLO für eine spanische Tapas-Bar-Kette eine Anspielung auf die Region Champagne beinhaltet, muss jedoch auf nationaler Ebene überprüft werden.

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Freitag, 18.12.2020
Geschützte Ursprungsbezeichnung schützt auch vor zu ähnlichem Erscheinungsbild
Lebensmittel von fremden Anbietern dürfen in den EU-Staaten nicht so heißen oder ohne weiteres so aussehen wie Agrarerzeugnisse mit geschützter Herkunftsbezeichnung. Der Europäische Gerichtshof hat am 17.12.2020 einen Käse verboten, der einem Konkurrenzprodukt mit eingetragenem Namen in Form und Erscheinungsbild so sehr ähnelt, dass Verbraucher die beiden verwechseln könnten - selbst wenn sie unterschiedlich heißen. Mehr lesen