Freitag, 18.12.2020
Geschützte Ursprungsbezeichnung schützt auch vor zu ähnlichem Erscheinungsbild
Lebensmittel von fremden Anbietern dürfen in den EU-Staaten nicht so heißen oder ohne weiteres so aussehen wie Agrarerzeugnisse mit geschützter Herkunftsbezeichnung. Der Europäische Gerichtshof hat am 17.12.2020 einen Käse verboten, der einem Konkurrenzprodukt mit eingetragenem Namen in Form und Erscheinungsbild so sehr ähnelt, dass Verbraucher die beiden verwechseln könnten - selbst wenn sie unterschiedlich heißen. Mehr lesen