Donnerstag, 9.9.2021
Geschützte Ursprungsbezeichnung schützt auch bei Dienstleistungen

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Schutz von Ursprungsbezeichnungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse auch bei unerlaubter Verwendung für Dienstleistungen greift. Inwieweit der Name CHAMPANILLO für eine spanische Tapas-Bar-Kette eine Anspielung auf die Region Champagne beinhaltet, muss jedoch auf nationaler Ebene überprüft werden.

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