Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Schutz von Ursprungsbezeichnungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse auch bei unerlaubter Verwendung für Dienstleistungen greift. Inwieweit der Name CHAMPANILLO für eine spanische Tapas-Bar-Kette eine Anspielung auf die Region Champagne beinhaltet, muss jedoch auf nationaler Ebene überprüft werden.
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