Der Deutsche Bundestag hat am 28.04.2022 den Gesetzentwurf zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher beschlossen. Damit wird die EEG-Umlage bereits in diesem Jahr abgeschafft und ab dem 01.07.2022 nicht mehr erhoben. Ziel sei es, angesichts der aktuellen Hochpreisphase eine spürbare Entlastung der Verbraucher bei den Stromkosten zu erreichen, teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit.
Mehr lesenDer Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie hat gestern einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen "zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher" zugestimmt. Wie der parlamentarische Pressedienst mitteilte, wurde ein Schlupfloch bei der Weitergabe der Absenkung durch Einfügung einer Regelvermutung geschlossen.
Mehr lesenExperten halten die geplante vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage unter klimapolitischen Gesichtspunkten grundsätzlich für sinnvoll. Dies wurde am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie deutlich. Die sieben geladenen Sachverständigen mahnten aber an verschiedenen Stellen Konkretisierungen, Änderungen und Verschärfungen an dem Gesetzentwurf der Koalition (BT-Drs. 20/1025) an.
Mehr lesenDer Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage (BT-Drs.:20/1025) ist im Rahmen einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie am 06.04.2022 dem Grunde nach auf Zustimmung gestoßen. Die geladenen Experten wiesen jedoch auf Probleme hin und mahnten an verschiedenen Stellen Konkretisierungen, Änderungen und Verschärfungen an.
Mehr lesenVerbraucher und Firmen in Deutschland sollen nach dem Willen der Bundesregierung ab Juli keine EEG-Umlage mehr über die Stromrechnung bezahlen. Das Kabinett hat dazu heute einen entsprechenden Entwurf beschlossen. Die Umlage zur Förderung von Ökostrom wird dann aus dem Bundeshaushalt gezahlt. Die Stromanbieter sollen verpflichtet werden, die Entlastung in vollem Umfang an ihre Kunden weiterzugeben.
Mehr lesenEine Bananenreiferei hat keinen Anspruch auf Begrenzung der EEG-Umlage (für das Jahr 2014), weil sie kein Unternehmen des produzierenden Gewerbes im Sinn des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist. Manipulationen beim Reifeprozess der Bananen führten nicht zu einem neuen Erzeugnis, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Mehr lesenDer Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 03.03.2020 dem Modell der Care-Energy Gruppe eine klare Absage erteilt: Schaffen Stromversorgungsunternehmen gemeinsam eine Sach- und Rechtslage, bei der unklar ist, welches Unternehmen die EEG-Umlage zu zahlen hat, kann der Übertragungsnetzbetreiber jedes beteiligte Unternehmen gesamtschuldnerisch in Anspruch nehmen. Die Richter widersprachen der Vorinstanz, soweit diese die Klage gegen eine Gesellschaft der Gruppe abgewiesen hatte.
Mehr lesenDas Bundeskabinett hat am 20.05.2020 zwei Regelungen zur Umsetzung der Beschlüsse des Vermittlungsausschusses zum Klimaschutzprogramm 2030 auf den Weg gebracht. Bund und Länder hatten sich darauf geeinigt, ab 2021 die CO2-Bepreisung von Brennstoffen zu erhöhen und im Gegenzug die Belastungen für Stromverbraucher und Fernpendler zu begrenzen. Zudem hat das Kabinett eine Verordnung beschlossen, damit Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel zur Entlastung der EEG-Umlage eingesetzt werden können.
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