Freitag, 29.4.2022
Bundestag beschließt Abschaffung der EEG-Umlage zum 01.07.2022

Der Deutsche Bundestag hat am 28.04.2022 den Gesetzentwurf zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher beschlossen. Damit wird die EEG-Umlage bereits in diesem Jahr abgeschafft und ab dem 01.07.2022 nicht mehr erhoben. Ziel sei es, angesichts der aktuellen Hochpreisphase eine spürbare Entlastung der Verbraucher bei den Stromkosten zu erreichen, teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit.

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Donnerstag, 28.4.2022
Entlastung bei EEG-Umlage: Schlupfloch wird geschlossen

Der Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie hat gestern einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen "zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher" zugestimmt. Wie der parlamentarische Pressedienst mitteilte, wurde ein Schlupfloch bei der Weitergabe der Absenkung durch Einfügung einer Regelvermutung geschlossen.

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Montag, 11.4.2022
Expertenzustimmung für vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage

Experten halten die geplante vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage unter klimapolitischen Gesichtspunkten grundsätzlich für sinnvoll. Dies wurde am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie deutlich. Die sieben geladenen Sachverständigen mahnten aber an verschiedenen Stellen Konkretisierungen, Änderungen und Verschärfungen an dem Gesetzentwurf der Koalition (BT-Drs. 20/1025) an.

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Donnerstag, 7.4.2022
Anhörung: Experten fordern Nachbesserung bei geplanter Absenkung der EEG-Umlage

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage (BT-Drs.:20/1025) ist im Rahmen einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie am 06.04.2022 dem Grunde nach auf Zustimmung gestoßen. Die geladenen Experten wiesen jedoch auf Probleme hin und mahnten an verschiedenen Stellen Konkretisierungen, Änderungen und Verschärfungen an.

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Mittwoch, 9.3.2022
Kabinett beschließt Abschaffung der EEG-Umlage auf Stromrechnung

Verbraucher und Firmen in Deutschland sollen nach dem Willen der Bundesregierung ab Juli keine EEG-Umlage mehr über die Stromrechnung bezahlen. Das Kabinett hat dazu heute einen entsprechenden Entwurf beschlossen. Die Umlage zur Förderung von Ökostrom wird dann aus dem Bundeshaushalt gezahlt. Die Stromanbieter sollen verpflichtet werden, die Entlastung in vollem Umfang an ihre Kunden weiterzugeben.

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Donnerstag, 10.6.2021
Keine Begrenzung der EEG-Umlage für Bananenreiferei

Eine Bananenreiferei hat keinen Anspruch auf Begrenzung der EEG-Umlage (für das Jahr 2014), weil sie kein Unternehmen des produzierenden Gewerbes im Sinn des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist. Manipulationen beim Reifeprozess der Bananen führten nicht zu einem neuen Erzeugnis, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

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Dienstag, 7.7.2020
Verzinsung von EEG-Umlage auf nicht gemeldete Stromlieferungen
Der XIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 18.02.2020 Fragen zum Übergang von EEG 2012 zu EEG 2014 im August 2014 geklärt. Die Fälligkeit der EEG-Umlage habe von August auf Januar vorgezogen werden dürfen und an der Meldepflicht habe sich nichts geändert. Liefere der Stromversorger eine größere Energiemenge an nicht-privilegierte Verbraucher, ohne dies dem Stromnetzbetreiber rechtzeitig mitzuteilen, liege darin ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht. Mehr lesen
Donnerstag, 2.7.2020
Geschäftsmodell zur Vermeidung der EEG-Umlagepflicht gescheitert

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 03.03.2020 dem Modell der Care-Energy Gruppe eine klare Absage erteilt: Schaffen Stromversorgungsunternehmen gemeinsam eine Sach- und Rechtslage, bei der unklar ist, welches Unternehmen die EEG-Umlage zu zahlen hat, kann der Übertragungsnetzbetreiber jedes beteiligte Unternehmen gesamtschuldnerisch in Anspruch nehmen. Die Richter widersprachen der Vorinstanz, soweit diese die Klage gegen eine Gesellschaft der Gruppe abgewiesen hatte.

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Mittwoch, 20.5.2020
Höherer CO2-Preis und Entlastungen bei Strompreisen und für Pendler beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 20.05.2020 zwei Regelungen zur Umsetzung der Beschlüsse des Vermittlungsausschusses zum Klimaschutzprogramm 2030 auf den Weg gebracht. Bund und Länder hatten sich darauf geeinigt, ab 2021 die CO2-Bepreisung von Brennstoffen zu erhöhen und im Gegenzug die Belastungen für Stromverbraucher und Fernpendler zu begrenzen. Zudem hat das Kabinett eine Verordnung beschlossen, damit Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel zur Entlastung der EEG-Umlage eingesetzt werden können.

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