Der Deutsche Bundestag hat am 28.04.2022 den Gesetzentwurf zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher beschlossen. Damit wird die EEG-Umlage bereits in diesem Jahr abgeschafft und ab dem 01.07.2022 nicht mehr erhoben. Ziel sei es, angesichts der aktuellen Hochpreisphase eine spürbare Entlastung der Verbraucher bei den Stromkosten zu erreichen, teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit.
Habeck: Anreiz für Ausbau erneuerbarer Energien
Die vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage sei zudem ein wichtiger Anreiz für den Ausbau erneuerbarer Energien, sagte Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen).
Stromlieferanten müssen Preise zum 01.07.2022 senken
Um sicherzustellen, dass die Entlastung auch tatsächlich zum 01.07.2022 an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird, verpflichtet das Gesetz die Stromlieferanten zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 01.07.2022. Das müsse dann für die Verbraucher jeweils transparent auch ersichtlich sein, betont das BMWK.
Redaktion beck-aktuell, 29. April 2022.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Expertenzustimmung für vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage,
Meldung vom 14.04.2022, FD-MietR 2022, 447962
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