Auch verbeamtete Ärzte müssen ihre krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit grundsätzlich durch Vorlage einer Bescheinigung eines sachverständigen Dritten ab dem vierten Fehltag auf Verlangen nachweisen. Selbstatteste sind dafür laut Bundesverwaltungsgericht nicht geeignet. Dies ergebe sich klar aus der einschlägigen Dienstvorschrift.
Mehr lesenWer als Verkehrspolizist Verwarnungsgelder für sich behält, anstatt sie dem Dienstherrn abzuführen, macht sich der Untreue schuldig. Das BayObLG hat entschieden, dass die Pflicht des Beamten, die eingenommenen Gelder zu verwalten, im Kernbereich eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinn des Untreuetatbestands ist. Weil der Beamte die Weisung einmal monatlich abzurechnen missachtete und dies auch nicht kontrolliert wurde, habe er die Fremdgelder eigenverantwortlich und selbstständig verwaltet.
Mehr lesenEine Lehrerin, die infolge eines Schülerstreichs psychisch erkrankte und in den Ruhestand versetzt wurde, hat keinen Anspruch auf Unfallausgleich. Ihre Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht blieb ohne Erfolg, das Oberverwaltungsgericht habe richtigerweise auf eine Beeinträchtigung in allen Lebensbereichen abgestellt.
Mehr lesenBei der Frage der Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit hat der Personalrat kein Mitbestimmungsrecht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Dabei handele es sich um eine Entscheidung, die bereits vorab getroffen worden und damit "extern vorgegeben" sei.
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