Dienstag, 15.2.2022
Kein Unfallausgleich nach Schülerstreich

Eine Lehrerin, die infolge eines Schülerstreichs psychisch erkrankte und in den Ruhestand versetzt wurde, hat keinen Anspruch auf Unfallausgleich. Ihre Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht blieb ohne Erfolg, das Oberverwaltungsgericht habe richtigerweise auf eine Beeinträchtigung in allen Lebensbereichen abgestellt.

Mehr lesen