Die wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilte Gießener Ärztin Kristina Hänel hat wie angekündigt in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Klage sei am Freitagabend eingegangen, sagte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts am Montag. Eine zweite Verfassungsbeschwerde zum umstrittenen § 219a StGB ist schon seit Ende 2019 anhängig. Dahinter steht die Berliner Frauenärztin Bettina G. (Az. 2 BvR 290/20).
Mehr lesenPolen steuert auf eine weitere Verschärfung seines ohnehin strengen Abtreibungsrechts zu. Das Verfassungsgericht in Warschau erklärte am 22.10.2020 Schwangerschaftsabbrüche wegen schwerer Fehlbildungen für verfassungswidrig. Die bisherige Regelung verstoße gegen das in der Verfassung garantierte Recht auf Leben. Damit fällt eine der letzten Ausnahmen vom generellen Abtreibungsverbot in dem streng katholisch geprägten Land weg.
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