Hänel besteht auf Recht der Betroffenen auf Information
Hänel schreibt auf ihrer Internetseite, sie halte es für ihre "ärztliche Pflicht, Betroffene ausführlich aufzuklären und zu informieren". "Ebenso halte ich es für ein Recht der Betroffenen, sich ausführlich informieren zu können." Die Allgemeinmedizinerin war erstmals im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen wehrt sie sich seither.
Informationen über das "Wie" der Abtreibung noch immer verboten
Parallel wurde § 219a StGB dahingehend reformiert, dass Ärzte nun öffentlich machen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Weitere Informationen etwa über Methoden sind aber nicht erlaubt. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main Mitte Januar Hänels Verurteilung auch nach der neuen Rechtslage bestätigt. Die Internetseite der Medizinerin habe ausführliche Informationen über das "Wie" enthalten. Damit wurde die Verurteilung rechtskräftig.
Hänel hofft auf freien Zugang zu Informationen
Hänel kritisierte in einer Mitteilung vom Freitag, der Paragraf verbiete "sachliche und seriöse Informationen von Fachleuten". "Ich hoffe, dass in Karlsruhe nun die Weichen für eine gerechtere Regelung gestellt werden, damit in Zukunft Informationen frei zugänglich gemacht werden können für die, die sie dringend benötigen."