Nach dem Urteil im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) haben der verurteilte Mörder Stephan Ernst und die Bundesanwaltschaft Revision eingelegt. Dies teilte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main am 02.02.2021 mit. Der 47 Jahre alte Ernst war am 28.01.2021 zu lebenslanger Haft verurteilt, im zweiten Anklagepunkt wegen versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling aber freigesprochen worden. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert.
Mehr lesenDer Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, Stephan Ernst, ist zu lebenslanger Haftverurteilt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main stellte am 28.01.2021 zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor. Der Mitangeklagte Markus H. erhielt eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten.
Mehr lesenIm Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung für den Hauptangeklagten Stephan Ernst gefordert. Zudem sehe man die besondere Schwere der Schuld, sagte Oberstaatsanwalt Dieter Killmer am 22.12.2020 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Plädoyer. Damit wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.
Mehr lesenIm Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat am 03.11.2020 erneut der frühere Verteidiger des Hauptangeklagten ausgesagt. Er bestritt dabei vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Vorwurf, das Aussageverhalten des Angeklagten Stephan Ernst beeinflusst zu haben.
Mehr lesenDer wegen Beihilfe zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke angeklagte Markus H. wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den Haftbefehl gegen ihn am 01.10.2020 aufgehoben. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr.
Mehr lesenFrank Hannig, der frühere Verteidiger des Hauptangeklagten im Mordfall Lübcke, hat seine Aussage als Zeuge angesichts einer drohenden Strafverfolgung wegen eines mutmaßlich erfundenen Geständnisses fast komplett verweigert. “Eine Verfolgungsgefahr liegt hier ohne jeden Zweifel vor“, sagte sein Rechtsanwalt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Hannig war dort als Zeuge geladen, berief sich aber schnell auf ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.
Mehr lesen