Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung
für den Hauptangeklagten Stephan Ernst gefordert. Zudem sehe man die
besondere Schwere der Schuld, sagte Oberstaatsanwalt Dieter Killmer
am 22.12.2020 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Plädoyer.
Damit wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie
ausgeschlossen.
Rechtsextremes Motiv vermutet
Für den wegen Beihilfe zum Mord Mitangeklagten Markus
H. forderte Killmer neun Jahre und acht Monate Haft. Ernst hatte gestanden, Lübcke im Sommer 2019 auf dessen Terrasse im
Kreis Kassel erschossen zu haben. Motiv sollen Äußerungen Lübckes
gewesen sein, der die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigt hatte. Die
Bundesanwaltschaft geht von einem rechtsextremen Motiv aus. Markus H.
soll Stephan Ernst in seinem Plan bestärkt haben. Außerdem wird dem
Hauptangeklagten vorgeworfen, im Jahr 2016 einen heute 27-jährigen
Flüchtling mit einem Messer schwer verletzt zu haben.
Urteil Ende Januar erwartet
Im neuen Jahr sollen die Plädoyers der Nebenkläger, die Lübckes
Familie und den Flüchtling vertreten, und der Verteidiger folgen.
Ende Januar 2021 wird ein Urteil erwartet.
Redaktion beck-aktuell, 23. Dezember 2020 (dpa).
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