Lübcke-Prozess: Ex-Anwalt Waldschmidt weist Vorwürfe zurück

Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat am 03.11.2020 erneut der frühere Verteidiger des Hauptangeklagten ausgesagt. Er bestritt dabei vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Vorwurf, das Aussageverhalten des Angeklagten Stephan Ernst beeinflusst zu haben.

Waldschmidt verneint Hauptangeklagtem finanzielle Vorteile versprochen zu haben

Die Frage des Gerichts, ob er dem Hauptangeklagten Stephan Ernst – wie dieser ausgesagt hatte - finanzielle Vorteile versprochen habe, wenn dieser im Gegenzug alle Schuld auf sich nehme und den Mitangeklagten Markus H. außen vor lasse, verneinte der in der rechten Szene bekannte Anwalt Dirk Waldschmidt auf Fragen des Gerichts hin. Dies hatte Ernst ausgesagt.

"Habe erst im Nachhinein vom Geständnis erfahren"

Die Bitte, sich bei einer Gefangenenhilfe für "nationale Gefangene" für Unterstützung einzusetzen, sei von Ernst an ihn heran getragen worden, sagte Waldschmidt weiter. Dies sei nach dem ersten Geständnis gewesen. Von diesem habe er erst im Nachhinein erfahren. Er sei davon ausgegangen, dass Ernst unschuldig sei und einen glaubwürdigen Entlastungszeugen präsentieren könne, so wie es dieser ihm gesagt habe. Daraufhin habe er Ernst mitgeteilt, dass er nun auf keine finanzielle Unterstützung mehr setzen könne, da er die Namen seiner Waffenlieferanten genannt habe. "Da wirst Du zur persona non grata in der rechten Szene", habe er zu Ernst gesagt. Waldschmidt hatte Ernst nach seiner Festnahme kurzzeitig vertreten.

Wechselnde Aussagen Ernsts

Ernst, dem vorgeworfen wird, Lübcke im Juni 2019 aus rechtsextremistischen Motiven getötet zu haben, hatte sich nach seiner Festnahme vor der Polizei als Einzeltäter bezeichnet. Dieses Geständnis widerrief er nach einem Verteidigerwechsel und bezeichnete den Tod Lübckes in einer neuen Version als Unfall. Der tödliche Schuss habe sich gelöst, als der wegen Beihilfe angeklagte Markus H. die Waffe in der Hand gehalten habe. Von dieser Version war Ernst in seiner Einlassung vor Gericht dann wieder abgerückt. Danach hatte er geschossen, H. sei aber ebenfalls vor Ort gewesen.

Redaktion beck-aktuell, 3. November 2020 (dpa).