Unterschiedliche Tatversionen
Es sei nicht mehr in hohem Maße wahrscheinlich, dass Markus H. eine Tötung Lübckes durch Stephan E. zumindest für möglich gehalten habe. Grund seien insbesondere die unterschiedlichen Versionen des Tatgeschehens, die Stephan E. im Ermittlungsverfahren und vor Gericht geschildert habe. Dabei habe er die Beteiligung von Markus H. jeweils völlig unterschiedlich dargestellt.
Straferwartung für Waffendelikt zu gering
Markus H. sei zwar weiterhin wegen eines Waffendeliktes dringend verdächtig. Die Straferwartung sei aber so gering, dass nach einer Untersuchungshaft von einem Jahr und drei Monaten deren weitere Fortdauer unverhältnismäßig wäre.