Frank Hannig, der frühere Verteidiger des Hauptangeklagten im Mordfall Lübcke, hat seine Aussage als Zeuge angesichts einer drohenden Strafverfolgung wegen eines mutmaßlich erfundenen Geständnisses fast komplett verweigert. “Eine Verfolgungsgefahr liegt hier ohne jeden Zweifel vor“, sagte sein Rechtsanwalt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Hannig war dort als Zeuge geladen, berief sich aber schnell auf ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.
Hanning soll Angeklagten zu falscher Aussage gedrängt haben
Der Angeklagte in dem Prozess, Stephan Ernst, hatte den tödlichen Schuss auf den CDU-Politiker Walter Lübcke in der Verhandlung eingeräumt, nachdem er im Januar noch den Mitangeklagten Markus H. beschuldigt hatte. Zu dieser falschen Behauptung habe ihn Hannig veranlasst, erklärte Ernst kürzlich. Die juristischen Konsequenzen für Hannig sind noch unklar. Allerdings sah auch das Oberlandesgericht es so, dass Hannig sich mit einer Aussage selbst belasten könnte.
Verteidiger erhielt Mandat angeblich durch JVA-Mitarbeiter
Der Dresdener Rechtsanwalt äußerte sich nur zu der Frage, wie er an das Mandat gekommen sei, Ernst zu vertreten. Nach seiner Auskunft rief ihn ein unbekannter Angestellter der Justizvollzugsanstalt Kassel an. Dort saß Ernst nach seiner Verhaftung, nachdem er mutmaßlich den Kasseler Regierungspräsidenten in der Nacht auf den 02.06.2019 vor dessen Wohnhaus in Nordhessen getötet hatte. Der Generalbundesanwalt geht von rechtsextremen Motiven aus.
Redaktion beck-aktuell, 22. September 2020 (dpa).
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