Nach dem Urteil im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) haben der verurteilte Mörder Stephan Ernst und die Bundesanwaltschaft Revision eingelegt. Dies teilte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main am 02.02.2021 mit. Der 47 Jahre alte Ernst war am 28.01.2021 zu lebenslanger Haft verurteilt, im zweiten Anklagepunkt wegen versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling aber freigesprochen worden. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert.
Markus H. hat Revision eingelegt – Familie Lübcke denkt darüber nach
Bereits am 01.02.2021 hatte der Mitangeklagte Markus H. Revision eingereicht. In erster Instanz war er vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen worden, hatte wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz aber eine Bewährungsstrafe erhalten. Die Familie Lübcke, die als Nebenklägerin aufgetreten war, wollte zunächst in Ruhe über das Urteil nachdenken. Die Revision muss innerhalb einer Woche schriftlich eingelegt werden – also bis zum 04.02.2021. Zuständig ist der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs.
Redaktion beck-aktuell, 3. Februar 2021 (dpa).
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Lohse/Engelstätter, Die Bekämpfung staatsgefährdender rechtsextremistischer Gewalt durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, GSZ 2020, 156.
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