Der Grund für eine Ersatzeinreichung muss möglichst zeitgleich mit der Übermittlung glaubhaft gemacht werden. Der X. Zivilsenat des BGH hat auch eine Darlegung in einem gesonderten Schriftsatz am selben Tag, dem letzten Tag einer laufenden Frist, als "gleichzeitig" und damit rechtzeitig gewertet.
Mehr lesenBei der Glaubhaftmachung, einen kartellrechtlichen Schadensersatzanspruch haben zu können, genügt es dem Bundesgerichtshof zufolge bereits, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte dafür eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht. Der in § 33g des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthaltene Begriff müsse richtlinienkonform autonom ausgelegt werden und verlange keine überwiegende Wahrscheinlichkeit.
Mehr lesenBei einer Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle muss der Beschwerdeführer gegen die Nichtzulassung der Revision darlegen und glaubhaft machen, dass die Beschwer 20.000 Euro übersteigt. Dies ist laut Bundesgerichtshof dann der Fall, wenn eine Insolvenzquote in entsprechender Höhe überwiegend wahrscheinlich erreicht ist. Gibt der Kläger jedoch eine bestimmte Quotenspanne an, ohne diese näher zu erläutern, kann diese nicht weiter eingegrenzt werden.
Mehr lesenWer vergisst, seinem Wiedereinsetzungsantrag die eidesstattlichen Versicherungen beizufügen, auf die man sich im Antrag stützt, sollte sie zeitnah nachreichen. Der Bundesgerichtshof wies jetzt eine Rechtsbeschwerde ab, die die Berücksichtigung von Mitteln der Glaubhaftmachungen forderte, die trotz Hinweises erst nach Ablehnung der Wiedereinsetzung beim Gericht eingegangen waren. Die Wiedereinsetzung begründende Tatsachen seien unbedingt glaubhaft zu machen.
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