Entsteht ein Schaden durch den Brand eines Rollers, muss der Geschädigte beweisen, dass das Feuer durch einen Defekt des Fahrzeugs entstanden ist. Bleibt die Ursache hingegen ungewiss, ist laut OLG Bremen die Halterhaftung ausgeschlossen.
Mehr lesenDas Oberlandesgericht Oldenburg hat einer Radfahrerin Schmerzensgeld zugesprochen, die angesichts beengter Straßenverhältnisse wegen eines überholenden Rettungswagens vom Fahrrad abgestiegen und dabei ohne Kollision mit dem Rettungswagen gestürzt war. Der Senat bejahte eine Haftung aus Betriebsgefahr in Höhe von 20%, da der Rettungswagen das Absteigen veranlasst habe.
Mehr lesenEin Schaden, der beim Einsatz eines Kraftfahrzeugs als reiner Arbeitsmaschine entsteht, resultiert nicht aus dem "Betrieb" des Fahrzeugs. Laut Bundesgerichtshof entfällt der haftungsrechtliche Zusammenhang, wenn ein Traktor weder zum Transport noch zur Fortbewegung genutzt wird. Im konkreten Fall wurde eine Person auf dem Nachbargrundstück von einem durch einen Kreiselmäher hochgeschleuderten Stein am Auge schwer verletzt.
Mehr lesenWird eine Motorsport-Rennstrecke bei einer Touristenfahrt mit einer den Sichtverhältnissen nicht angepassten, hohen Geschwindigkeit (im “Rennmodus“) befahren, erhöht das die Betriebsgefahr, sodass diese bei einem Unfall auch dann nicht zurücktritt, wenn den Unfallgegner ein grobes Verschulden trifft. Dies ergibt sich aus einem Hinweisbeschluss, den das Oberlandesgerichts Koblenz in der Berufungsinstanz erlassen hat.
Mehr lesenDer Halter haftet, wenn sein abgestelltes Fahrzeug Ursache eines Brandes ist. Dabei ist es unerheblich, ob das Kfz zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch fahrbereit ist. Im Fall eines schwer beschädigten Unfallwagens soll das OLG Köln nach dem Willen des Bundesgerichtshofs nun die Entstehung des Feuers aufklären.
Mehr lesenWird ein alkoholisierter Fußgänger (hier: in Bärenkostüm) an Karneval zur Nachtzeit auf der Fahrbahn von einem Pkw erfasst, ist trotz des grob fahrlässigen Verhaltens des Fußgängers eine Mithaftung des Pkw-Fahrers aus Betriebsgefahr in Höhe von 25% möglich, wenn dieser sich nicht wie ein Idealfahrer verhalten hat. Dies geht aus einem jetzt mitgeteilten Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 06.03.2020 hervor. Das OLG streicht heraus, dass an Karneval mit alkoholisierten Fußgängern zu rechnen sei.
Mehr lesen