Dienstag, 15.6.2021
Im "Rennmodus" verbleibt die Betriebsgefahr trotz Verschuldens des Unfallgegners

Wird eine Motorsport-Rennstrecke bei einer Touristenfahrt mit einer den Sichtverhältnissen nicht angepassten, hohen Geschwindigkeit (im “Rennmodus“) befahren, erhöht das die Betriebsgefahr, sodass diese bei einem Unfall auch dann nicht zurücktritt, wenn den Unfallgegner ein grobes Verschulden trifft. Dies ergibt sich aus einem Hinweisbeschluss, den das Oberlandesgerichts Koblenz in der Berufungsinstanz erlassen hat. 

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