Dienstag, 27.9.2022
Schmerzensgeld für Radfahrerin nach berührungslosem Unfall mit Rettungswagen

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einer Radfahrerin Schmerzensgeld zugesprochen, die angesichts beengter Straßenverhältnisse wegen eines überholenden Rettungswagens vom Fahrrad abgestiegen und dabei ohne Kollision mit dem Rettungswagen gestürzt war. Der Senat bejahte eine Haftung aus Betriebsgefahr in Höhe von 20%, da der Rettungswagen das Absteigen veranlasst habe.

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