Wirkt in der Hauptverhandlung eine Laienrichterin mit, der ein ärztliches Beschäftigungsverbot erteilt wurde, ist das Gericht nicht automatisch fehlerhaft besetzt. Das Verbot ist dem Bundesgerichtshof zufolge individuell auf den konkreten Arbeitsplatz und auf die Gesundheit der Schwangeren zugeschnitten und entfaltet keine Geltung auf der Richterbank. Nur bei einer Mitwirkung trotz Verhandlungsunfähigkeit wird dem Bundesgerichtshof zufolge dem Angeklagten der gesetzliche Richter entzogen.
Mehr lesenSchläft ein Richter während der Verlesung der Anklage ein, muss sie erneut verlesen werden. Anderenfalls ist ein absoluter Revisionsgrund gegeben, weil das Gericht nicht ordnungsgemäß besetzt ist. Das hat der Bundesgerichtshof im Fall eines Schöffen am 14.10.2020 beschlossen.
Mehr lesenDas Recht eines Angeklagten auf die “richtigen“ Schöffen ist auch dann gewahrt, wenn der Spruchkörper aufgrund einer Verschiebung der Hauptverhandlung mit anderen als den ursprünglich ausgelosten Schöffen besetzt wird. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg unter Zurückweisung der Verfahrensrüge einer Angeklagten mit Beschluss vom 14.05.2020 entschieden.
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