Mittwoch, 25.11.2020
Schöffe eingeschlafen – Revision erfolgreich

Schläft ein Richter während der Verlesung der Anklage ein, muss sie erneut verlesen werden. Anderenfalls ist ein absoluter Revisionsgrund gegeben, weil das Gericht nicht ordnungsgemäß besetzt ist. Das hat der Bundesgerichtshof im Fall eines Schöffen am 14.10.2020 beschlossen.

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