Bei einer Anhörung im Familienausschuss haben Sachverständige einen besseren Mutterschutz und eine bessere Absicherung für Selbstständige mit kleinen Kindern gefordert. Es sei Zeit, die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmerinnen und Unternehmerinnen zu beenden, so der einhellige Tenor.
Mehr lesenDas Kündigungsverbot im Mutterschaftsgesetz beginnt auch weiterhin 280 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Dieser Zeitraum stellt laut Bundesarbeitsgericht die äußerste zeitliche Grenze dar, innerhalb derer eine Schwangerschaft vorliegen kann. Soweit die Mitteilungsfrist unverschuldet versäumt worden sei, müsse dies unverzüglich beim Arbeitgeber nachgeholt werden.
Mehr lesenWirkt in der Hauptverhandlung eine Laienrichterin mit, der ein ärztliches Beschäftigungsverbot erteilt wurde, ist das Gericht nicht automatisch fehlerhaft besetzt. Das Verbot ist dem Bundesgerichtshof zufolge individuell auf den konkreten Arbeitsplatz und auf die Gesundheit der Schwangeren zugeschnitten und entfaltet keine Geltung auf der Richterbank. Nur bei einer Mitwirkung trotz Verhandlungsunfähigkeit wird dem Bundesgerichtshof zufolge dem Angeklagten der gesetzliche Richter entzogen.
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