"Die Regierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag ein umfangreiches und im Großen und Ganzen begrüßenswertes Arbeitsprogramm auferlegt", meint DAV-Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge. Sie begrüßt, dass die Anwaltschaft bei großen berufsrechtlichen Veränderungen – wie in Bezug auf Änderungen beim Fremdbesitzverbot – mit ins Boot genommen werde. Mit Sorge blicke man aber auf die Wahrung des anwaltlichen Berufsgeheimnisses.
Dies gelte insbesondere für die Bereiche der Geldwäsche und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuergestaltung. Im Rahmen der Geldwäsche kritisiert der DAV die umfassenden Melde- und Informationspflichten und den damit verbundenen Generalverdacht gegen die Anwaltschaft. "Die Anwaltschaft ist kein Teil organisierter Kriminalität", betonte der Vorsitzende des Berufsrechtsausschusses des DAV, Thomas Gasteyer.
Einige positive Ansätze - beim Migrationsrecht meist im Abwehrmodus
Der DAV erachtet es ferner als positiv, dass sich das Bundesjustizministerium mit der Entschlackung des Strafgesetzbuches befasse und bislang aus Sicht der Anwaltschaft keine überzogenen Strafverschärfungen stattgefunden hätten. Begrüßenswert sei auch, dass die vom DAV geforderte Dokumentation der Hauptverhandlung – wenn auch in abgespeckter Form ohne verpflichtende Videoaufzeichnung und mit deutlich längerer Vorlaufzeit bis zur Umsetzung - fast beschlossene Sache sei.