Reform des Unterhaltsrechts: Buschmanns Vorstoß stößt auf Bedenken
Lorem Ipsum
© Kay Nietfeld / dpa

Justizminister Marco Buschmann (FDP) will mit einer Reform des Unterhaltsrechts mitbetreuende Elternteile entlasten. Eckpunkte will er in den nächsten Tagen vorlegen, ein Gesetzentwurf soll "nach Möglichkeit zügig folgen". Schon jetzt aber gibt es Vorbehalte.

Die Reform werde insbesondere Trennungsfamilien betreffen, in denen zwar ein Elternteil die Hauptbetreuung leiste, der andere Elternteil sich aber auch zu 30 oder 40% einbringe. "Wir wollen klare und faire Regeln dafür schaffen, wie diese Leistung des mitbetreuenden Elternteils beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen ist", sagte Buschmann den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstag).

Das deutsche Unterhaltsrecht sei in die Jahre gekommen und ignoriere, dass viele Eltern ihre Kinder auch nach einer Trennung gemeinsam erziehen und betreuen. "Ob ein Vater sich an einem oder an drei Tagen in der Woche um das Kind kümmert, hat in vielen Fällen kaum Auswirkungen auf den von ihm gezahlten Unterhalt. Das ist aus Sicht der Betroffenen ungerecht. Und das ist gerade auch mit Blick auf das Kindeswohl nachteilig."

Verbände und SPD-Chefin befürchten Nachteile für Mütter und Kinder

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hält den Vorschlag zwar generell für eine gute Idee, will aber Details abwarten. Die Feinheiten seien schließlich noch gar nicht bekannt, sagte Sprecher Peter-Michael Zernechel der ARD. Zernechel warnte vor möglichen negativen Auswirkungen: Die Reform dürfe auf keinen Fall zum Nachteil der Mütter, die sich hauptsächlich um die Kinder kümmern, ausgestaltet werden und vor allem nicht am Existenzminimum der Kinder kratzen. "Denn die Armutsfalle lauert überall", sagte er.

Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken sieht die Reformpläne grundsätzlich im Einklang mit den familienpolitischen Zielen der Ampel. Dazu gehöre, dass Männer und Frauen in der Familienarbeit gleichermaßen Verantwortung übernehmen. Sie äußerte aber auch ähnliche Bedenken wie der SoVD. Das Existenzminimum des Kindes müsse klar geschützt werden, "und die Reform darf auch nicht zulasten der zumeist in der Hauptsache erziehenden Mütter gehen", sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntag). "Es ist völlig klar, dass ihre finanziellen Aufwände für das Kind durch die geteilte Sorge nur geringfügig sinken."

Die Grünen begrüßten die "Anpassung des Unterhaltsrechts an moderne Lebensmodelle" grundsätzlich, sagte der rechtspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Helge Limburg, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntag). Gleichzeitig mahnte er: "Die Reform muss verschiedene Lebensweisen berücksichtigen, darf aber nicht zum Armutsrisiko werden. Darauf werden wir im parlamentarischen Verfahren achten."

Buschmann betonte, dass die Reform nicht zu Nachteilen für hauptbetreuende Mütter führen wird. "Wenn wir Väter dazu motivieren, sich stärker in der Betreuung der Kinder zu engagieren, hilft das auch den Müttern. Sie können dann etwa stärker berufstätig sein", sagte Buschmann. Er versicherte zugleich: "Wir werden sicherstellen, dass beim hauptbetreuenden Elternteil keine Situation eintritt, die das Kindeswohl gefährdet." Auch solle kein Elternteil finanziell überfordert werden.

Redaktion beck-aktuell, 21. August 2023 (dpa).