Zusammenführung der Regelungen in einem Gesetz und einheitliche Zuständigkeit
Die namensrechtlichen Regelungen sollen in einem Gesetz zusammengefasst und gleichzeitig die unterschiedlichen Zuständigkeiten bei einer Behörde zusammengeführt werden. Bisher finden sich namensrechtliche Regelungen in verschiedenen Gesetzen und die Zuständigkeit für namensrechtliche Fragen ist zwischen dem Standesamt und Verwaltungsbehörden geteilt.
Mehr Möglichkeiten bei Namenswahl eröffnen
Namensänderungen sollen erleichtert und die Möglichkeiten zur Wahl des Namens erweitert werden. Vorgeschlagen werde beispielsweise, zweigliedrige Doppelnamen als gemeinsamen Namen eines Ehepaares oder eines gemeinsamen Kindes zuzulassen. Dies sei ein Wunsch, den viele Eltern und Ehepaare hegten.
Vorschläge sollen nun fachlich diskutiert werden
Die Vorschläge, die eine vom Innenministerium und vom Justizministerium 2018 eingesetzte Arbeitsgruppe mit Experten aus Justiz, Forschung und Verwaltung erarbeitet hat, sollen nun der Öffentlichkeit präsentiert und zur fachlichen Diskussion gestellt werden. Über einen Reformvorschlag entscheiden wolle die Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode, so das Innenministerium.