Empfehlungen vom 20.2.2015
Der Regierungsentwurf vom 7.1.2015 des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurde am 27.2.2015 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Der Rechtsausschuss und der Finanzausschuss des Bundesrats empfehlen für die Sitzung des Bundesrats am 6.3.2015 folgende Änderungen:
Wesentliche Neuerungen im Einzelabschluss durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz |
Gegenstand der Änderungen / Neuerungen | Rechtsgrundlagen / Übergangsregelungen |
Lagebericht: geänderte und neue Berichterstattungspflichten | Erstmalige Anwendung des folgenden § 289 Abs. 2 HGB: - Pflicht: erstmals für das nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahr.
- Freiwillig: für 2015, jedoch nur insgesamt.
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Großen Kapitalgesellschaft (gemäß § 267 Abs. 3 HGB) sollen zusätzlich Angaben zur Entgeltgleichheit und Frauenförderung machen. Bislang haben diese bereits nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, wie Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage von Bedeutung sind, darzustellen. Praxishinweis: Durch mehr Transparenz soll das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern verringert werden. | § 289 Abs. 3 Satz 2 HGB |
Wahlrecht zur rückwirkenden Anwendung von Regelungen zur Neugliederung von Bilanz und GuV: Aufhebung | Artikel … Abs. 1 Sätze 2, 4, 5 EGHGB § 22 Abs. 5 Sätze 3 und 4 PublG § 26 … Sätze 3 und 4 EGAktG § 5 Sätze 3 und 4 EGGmbHG |
Die Finanzausschüsse sehen hier Kollisionen mit der E-Bilanz-Übermittlung, die sich in der Regel an der Gliederung der HGB-Bilanz und -GuV orientiert. | |
BC 3/2015
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