Die Minijob-Zentrale hat bekannt gegeben, dass sich ab dem 1.10.2020 die Arbeitgeberversicherung hinsichtlich der Umlagesätze U1 und U2 erhöht. Auslöser für die Anhebung sind zum einen die durch die Corona-Pandemie geringeren Umlageeinnahmen und zum anderen die deutlich gestiegenen Ausgaben bei den Erstattungsleistungen.
Praxis-Info!
Die Umlage U1 (Erstattung bei Krankheit) steigt von 0,9% auf 1,0%, und die Umlage U2 (Erstattung bei Mutterschutz) wird von 0,19% auf 0,39% angehoben. Unverändert bleibt die Höhe der Erstattung für den Arbeitgeber. Diese liegt weiterhin im Krankheitsfall bei 80% und bei einer Mutterschaft sogar bei 100%. Die Änderung der Umlagen zum 1.10.2020 passt die Minijob-Zentrale bei einem Dauer-Beitragsnachweis automatisch an.
Mitarbeiter der BC-Redaktion
BC 11/2020
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