Beschluss des Bundestags vom 24.10.2019, BT-Drs. 19/14421; Zustimmung des Bundesrats am 8.11.2019; BR-Drs. 538/19
Schwerpunkte des Bürokratieentlastungsgesetzes III (BEG III) sind u.a.:
– Vereinheitlichung von Grenz- und Schwellenwerten in verschiedenen Rechtsbereichen,
– zeitnahe Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden,
– Vermeidung von Doppelmeldungen zur Berufsgenossenschaft,
– Überprüfung von Schwellenwerten vor allem im Steuer- und Sozialrecht.
Zentrale Bestandteile sind Erleichterungen beim Vorhalten von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke, der Wegfall der „gelben Zettel“ zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und digitale Alternativen zu den Meldescheinen aus Papier im Hotelgewerbe.