BFH Urt. v. 16.11.2023 – III R 27/21
Schon Friedrich Schiller ermahnte im Lied von der Glocke mit seinem „Drum prüfe, wer sich ewig bindet“, beim Eingehen einer langfristigen Beziehung an die Konsequenzen zu denken. Dass dies nicht nur bei zwischenmenschlichen Beziehungen, sondern auch beim Abschluss eines Zinsswap-Sicherungsgeschäfts gilt, zeigt ein aktuelles Urteil des BFH.