Hinweise vom 6.12.2023 mit Ausblick auf 2024
Mit der Umsetzung der Europäischen Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz: CSRD) wird die ESG-Berichterstattung künftig Teil des zu prüfenden Lageberichts sein. Diese Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte allerdings nicht als ein für sich alleinstehender Teilbereich der Unternehmensberichterstattung betrachtet werden, da sich mit dem Themenkomplex „ESG“ (ESG – Environmental/Umwelt, Social/Soziales, Governance/verantwortungsvolle Unternehmensführung und -überwachung) eine Vielzahl an Ausstrahlungswirkungen auch auf die „traditionelle“ Finanzberichterstattung nach HGB und IFRS ergibt.