FG Niedersachsen Urt. v. 9.5.2023 – 2 K 202/22 (Revision eingelegt, Az. BFH: X R 16/23)
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Der Gewinn im Sinne der Gewinngrenze gemäß § 7g Abs. 1 S. 2 EStG ist nicht allein der Steuerbilanzgewinn, sondern beinhaltet auch außerbilanzielle Korrekturen wie die Hinzurechnung des Gewerbesteueraufwands nach § 4 Abs. 5b EStG.