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Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs neben einem Dienstwagen

Prof. Dr. Christian Zwirner

Niedersächsisches FG Urt. v. 18.9.2024 – 9 K 183/23 (Revision anhängig, Az. BFH: VI R 30/24)

 

Ein aktueller Fall des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) beleuchtet die steuerliche Anerkennung der beruflichen Nutzung eines privaten Fahrzeugs neben einem Dienstwagen. Ein Arbeitnehmer, der einen Multivan von seinem Arbeitgeber erhielt, wollte zusätzlich die Aufwendungen für seinen privat angeschafften Pkw als Werbungskosten absetzen. Das Finanzgericht entschied zugunsten des Klägers.


 

Praxis-Info!

Das Niedersächsische FG hat in einem aktuellen Fall über die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Nutzung eines privaten Fahrzeugs entschieden. Im Mittelpunkt stand die Frage: Kann ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommt, daneben die berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs steuerlich absetzen?

 

 

Sachverhalt

In dem Fall, der dem Urteil des Finanzgerichts zugrunde lag, wurde dem Kläger von seinem Arbeitgeber ein Dienstwagen überlassen, der auch privat genutzt werden durfte. Zusätzlich besaß der Kläger ein weiteres Fahrzeug, das er privat angeschafft hatte. Der Streitfall entstand, weil der Kläger die Kosten für die berufliche Nutzung des privaten Pkws als Werbungskosten geltend machen wollte.

Die Finanzverwaltung lehnte dies ab mit der Begründung, dass der Dienstwagen für berufliche Fahrten ausreicht. Grundsätzlich wird in solchen Fällen angenommen, dass das vom Arbeitgeber überlassene Fahrzeug für berufliche Fahrten eingesetzt wird. Der Steuerpflichtige trägt die Beweislast, um das Gegenteil nachzuweisen.

 

 

Rechtsprechung

Das Niedersächsische FG entschied, dass der Nachweis der tatsächlichen beruflichen Nutzung des privaten Fahrzeugs eine wesentliche Voraussetzung für den Werbungskostenabzug bleibt. Ohne einen eindeutigen Nachweis, etwa durch Fahrtenbücher oder Tankbelege, können derartige Kosten nicht steuerlich berücksichtigt werden. Kann jedoch die berufliche Nutzung des privaten Fahrzeugs durch den Steuerpflichtigen nachgewiesen werden, steht dem Werbungskostenabzug nichts entgegen.

Die rechtliche Klärung ist noch nicht abgeschlossen. Die Revision gegen das Urteil ist beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az. VI R 30/24). Somit bleibt unklar, unter welchen Voraussetzungen die berufliche Nutzung eines zusätzlichen privaten Fahrzeugs neben einem Firmenwagen tatsächlich steuerlich anerkannt werden kann. Weiter gilt es zu klären, inwieweit die Quantifizierung des Sachlohns der 1%-Bruttolistenpreisregelung auch im Fall der überwiegend privaten Nutzung des überlassenen betrieblichen Fahrzeugs zu bewerten ist. Eine höchstrichterliche Entscheidung wird hierzu voraussichtlich wegweisend sein und für künftige Fälle Klarheit schaffen.

 

 

Rechtliches Fazit

Bis zum abschließenden Urteil des BFH steht fest: Steuerpflichtige, die Aufwendungen für die berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs neben einem Dienstwagen geltend machen wollen, benötigen eine strikte Beweisführung. Ohne eindeutige Nachweise ist eine steuerliche Anerkennung der Kosten kaum möglich. Zugleich wird nochmals unterstrichen, dass mögliche Gestaltungen und die Bewertung des geldwerten Vorteils bei Firmenwagen eingehend geprüft werden sollten. Allerdings: Der Abzug von Werbungskosten für einen privaten Pkw bei entsprechendem Nachweis ist nicht ausgeschlossen – auch dann nicht, wenn zudem ein Dienstfahrzeug vorliegt.

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

 

 

BC 6/2025

BC20250603

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