Das Jahr 2025 ist vorbei und in der beck-aktuell-Redaktion wurden die Akten gewälzt: Welche Artikel wurden im vergangenen Jahr am meisten gelesen? Einige auf dieser Liste hatten wir schon im Verdacht, andere kamen auch für uns unerwartet.
1. Nach 15 Jahren zum Amtsarzt
Der Spitzenreiter der meistgelesenen Artikel auf beck-aktuell im vergangenen Jahr hat uns kaum überrascht, zog die Nachricht, die im August bei uns erschien, doch eine wochenlange Medienstory nach sich: Eine Studienrätin hatte zuletzt im Jahr 2009 im Klassenraum gestanden und war danach fortlaufend krankgeschrieben gewesen, ohne dass ihr Dienstherr dies einmal hinterfragt hätte. Erst im April 2025 ordnete das Land NRW eine amtsärztliche Untersuchung an, die auch eine neurologisch-psychiatrische Untersuchung umfassen sollte. Die Pädagogin wehrte sich dagegen, da nicht erkennbar sei, warum das Land nach so langer Zeit noch damit um die Ecke komme. Das OVG Münster sah das anders: Man verstehe zwar auch nicht, warum die Behörde so lange gewartet habe, um ihre Diensttauglichkeit zu überprüfen, aber das Recht sei deshalb nicht verwirkt.
Die Geschichte war mit dieser Entscheidung noch nicht vorbei, denn infolge weiterer Recherchen anderer Medienhäuser gelangten interessante Details ans Licht: So soll die Lehrerin laut Bild trotz Krankschreibung nebenher als Heilpraktikerin gearbeitet haben und ihr Schulleiter hatte ihren Namen wohl noch nie gehört.
2. Krankschreibung ohne Arztgespräch
Ein IT‑Consultant meldete sich im August 2024 mit einer über ein Internetportal erworbenen "Online‑AU" krank, für die er lediglich einen Fragebogen hatte ausfüllen müssen. Es fand jedoch kein persönlicher, telefonischer oder videobasierter Arztkontakt statt. Die Bescheinigung löste im Unternehmen Stirnrunzeln und erhebliche Zweifel an ihrer Beweiskraft aus. Es forderte Aufklärung von seinem Mitarbeiter, der jedoch keine zufriedenstellende Antwort liefern konnte. Daraufhin kündigte man ihm fristlos. Das ArbG Dortmund hielt im darauffolgenden Prozess noch eine Abmahnung für ausreichend, da keine gezielte Täuschung nachweisbar sei. Das LAG Hamm hob dieses Urteil jedoch auf: Eine AU‑Bescheinigung ohne echten Arztkontakt habe keinen ausreichenden Beweiswert, wenngleich ihr Erscheinungsbild eine Untersuchung suggeriere. Das stelle eine Täuschung über die eigene Arbeitsunfähigkeit und damit einen gravierenden Vertrauensbruch dar, der die Kündigung rechtfertige.
Der Online-Anbieter, der auf seiner Website auch zur Sorgfalt mit Party-Fotos an vermeintlichen Krankheitstagen mahnte, hätte im Übrigen gegen Aufpreis auch eine AU mit Arztgespräch in petto gehabt – ein klassisches Beispiel von "am falschen Ende gespart".
3. Das 400.000-Euro-Urteil gegen die Flughafen-"Klimakleber"
Ein Urteil des LG Hamburg zu den sogenannten "Klimaklebern" machte im November Schlagzeilen: Das Gericht hatte zehn Umweltaktivistinnen und -aktivisten der "Letzten Generation" zur Zahlung von rund 400.000 Euro Schadensersatz verurteilt, weil sie sich an das Flugfeld des Hamburger Flughafens geklebt und dadurch vier Stunden lang den Verkehr dort behindert hatten. In den (Boulevard-)Medien wurde das Urteil zunächst mit einer guten Portion Häme und einer Prise Falschdarstellungen aufbereitet, ehe Tobias Lutzi sich für beck-aktuell die inzwischen vorliegenden Urteilsgründe einmal genauer angesehen hat. Sein Fazit: Ein überwiegend sehr nüchternes Urteil, das wenig mit Klimakleber-Bashing zu tun hat – für die Betroffenen aber trotzdem ruinös werden könnte.
4. Das Fernunterrichts-Beben
Im Juni ging ein regelrechtes Erdbeben durch die Fernunterrichts-Branche, die in Form von Kammer-Fortbildungen und anderen Angeboten auch weite Zweige in die Jura-Bubble hat: Fernunterrichtsverträge ohne behördliche Zulassung für den jeweiligen Kurs seien nichtig, erklärte der BGH darin. Zig Anbieterinnen und Anbieter fürchteten in der Folge um ihr Geschäftsmodell und dass Kundinnen und Kunden sogar ihre bereits gezahlten Honorare für den Unterricht zurückfordern könnten. Daniel Eeffer-Uhe erklärte das Urteil und die Folgen auf beck-aktuell und kam zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber dringend tätig werden müsse.
Bis dahin bleibt Anbieterinnen und Anbietern allerdings noch ein Rettungsanker, um bereits gezahlte Honorare behalten zu können: Das AG Paderborn urteilte im September, dass sie sich, wenn sich der Coaching-Vertrag als nichtig erweist, unter Umständen auf einen Wertersatzanspruch aus Bereicherungsrecht berufen können.
5. Maja T. siegt in Karlsruhe – und hat doch verloren
Mit einem Kammerbeschluss erklärte das BVerfG im Januar die Überstellung der sich als non-binär identifizierenden Person Maja T. aus Deutschland nach Ungarn aufgrund von Zweifeln an den dortigen Haftbedingungen für unzulässig. T. war im Juni 2024 in einer Nacht-und-Nebel-Aktion nach Ungarn ausgeliefert worden, wo ihr seither wegen eines mutmaßlichen Angriffs auf Rechtsextremisten in Budapest der Prozess gemacht wird. Dabei hatte das BVerfG dies in einem Eilbeschluss vorläufig untersagt. Die einstweilige Anordnung aus Karlsruhe wurde zwar noch am Morgen des Auslieferungstages erlassen, kam jedoch eine knappe Stunde, nachdem die Übergabe an die ungarischen Behörden bereits erfolgt war.
Das BVerfG betonte nun in der Hauptsache-Entscheidung, dass es für eine Auslieferung nicht ausreiche, sich auf allgemeine Zusicherungen ungarischer Behörden zu berufen – vielmehr müsse das Vollstreckungsgericht konkrete Berichte und substanzielle Hinweise auf mögliche menschenrechtsverletzende Behandlungen prüfen. Besonders relevant sei hierbei die spezifische Gefährdung von trans- und intergeschlechtlichen Inhaftierten, für die Karlsruhe glaubhafte Belege sah.
Wenngleich Maja T.s Auslieferung nun endgültig als unzulässig gilt, hat sie doch vollendete Tatsachen geschaffen: T. sitzt weiterhin in ungarischer Untersuchungshaft; rechtliche Möglichkeiten, eine Rückkehr zu erzwingen, gibt es nicht.
6. Sex sells – aber bitte nicht an Minderjährige
Die Betreiberin mehrerer pornografischer Websites mit Sitz auf Zypern weigerte sich trotz mehrfacher Anordnung von Medienanstalten, eine wirksame Altersverifikation auf ihren Websites einzubauen. Nachdem Zwangsgelder wirkungslos blieben, verfügten verschiedene Landesmedienanstalten im Jahr 2024 die Sperrung ihres Angebots durch deutsche Internetanbieter, auch Rheinland‑Pfalz ordnete eine solche Netzsperre an.
Das Unternehmen ging dagegen vor und versuchte im Eilverfahren, die aufschiebende Wirkung seiner Rechtsmittel gegen die Sperrverfügung zu erreichen. Das OVG Rheinland‑Pfalz lehnte dies ab und verneinte das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, da das Unternehmen deutlich gemacht habe, sich auch künftig nicht an die Verfügungen halten zu wollen und daher kein legitimes Anliegen verfolge.
7. Block-Prozess: Bild-Zeitung durfte vorab aus Ermittlungsakten berichten
Noch ganz frisch und doch eine Top-Meldung aus 2025: Laut LG Berlin II durfte die Bild-Zeitung über Inhalte aus einem Vernehmungsprotokoll im laufenden Strafverfahren gegen die Hamburger Steakhaus-Erbin Christina Block berichten. Die Kammer war der Meinung, dass es sich um eine zulässige Verdachtsberichterstattung gehandelt habe. Der Bild-Artikel drehte sich um Inhalte aus dem 300-seitigen Vernehmungsprotokoll des mutmaßlichen Chef-Entführers David Barkay.
Eigentlich ist es nach § 353d Nr. 3 StGB verboten, Inhalte aus Ermittlungsakten wiederzugeben, bevor diese öffentlich geworden sind. Das sei für die presserechtliche Seite aber egal, solange kein konkreter Nachweis für eine Verfahrensbeeinflussung vorliege, befand das LG. Die öffentliche Bedeutung des Falls – insbesondere wegen des Verdachts der Entführung von Kindern und dessen medienöffentlicher Relevanz – rechtfertigte nach Ansicht des Gerichts die Veröffentlichung.
8. Jura-Examina 2023 – was sagen die Statistiken?
Die juristische Ausbildung ist ein echtes Dauerbrenner-Thema – nicht zuletzt aufgrund der vielen Kritik und Reformdiskussionen um das gegenwärtige System. Wir haben uns für Sie die aktuelle Ausbildungsstatistik für das Jahr 2023 angeschaut. Danach haben in diesem Jahr 9.217 Kandidatinnen und Kandidaten die Erste Juristische Prüfung bestanden – rund 450 mehr als im Vorjahr – nach durchschnittlich zehn Semestern Studium. Die Bestehensquote in der staatlichen Pflichtfachprüfung lag bei 72,5 %, der Frauenanteil unter den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen betrug 58,8 %.
Auffällig sind vor allem regionale Unterschiede bei Studiendauer und auch Noten: Während in Sachsen-Anhalt stolze 51,8% ein "VB" oder mehr abräumten, erreichten in Mecklenburg-Vorpommern nur 20,9% ein Prädikatsexamen. Bundesweit erzielten 38,5% der Kandidatinnen und Kandidaten ein "Vollbefriedigend" oder besser. Im zweiten Staatsexamen stieg demgegenüber die Bestehensquote, Top-Noten waren indes seltener.
9. Die ewige "Nazi-Schlampe"
Die meisten Artikel in dieser Aufzählung sind naturgemäß jüngeren Datums, doch es findet sich auch ein "cold classic" in den Top 10: Die berühmt-berüchtigte Entscheidung des LG Hamburg aus dem Mai 2017, wonach ein Moderator der NDR-Sendung "extra 3" die AfD-Vorsitzende Alice Weidel als "Nazi-Schlampe" titulieren durfte. Das Gericht befand seinerzeit, dass es sich um eine zulässige satirische Überspitzung handele und die Zuschauerinnen und Zuschauer den Begriff "Nazi" in diesem Kontext als bewusste Übertreibung verstehen würden. Um persönliche Diffamierung sei es dem Moderator nicht gegangen.
Dass diese Entscheidung immer noch ein solches Interesse bei unseren Leserinnen und Lesern weckt, ist bemerkenswert. In Zeiten anhaltender Diskussionen um eine mutmaßliche Radikalisierung der Partei und ein mögliches Verbotsverfahren erscheint es aber auch nicht unverständlich.
10. Cicero und Nius veröffentlichen AfD-Gutachten
Hieran schließt die Nummer 10 in unserer Reihe unmittelbar an: Das Magazin Cicero und das Portal Nius haben im Mai 2025 erstmals das über 1.100 Seiten umfassende Verfassungsschutz-Gutachten zur Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" veröffentlicht – obwohl es als Verschlusssache ("nur für den Dienstgebrauch") klassifiziert war. Die beiden Medien betonten, dass die Veröffentlichung im öffentlichen Interesse liege – Transparenz sei essenziell für eine funktionierende Demokratie. Nius wies zudem darauf hin, dass nur öffentlich verfügbare Quellen verwendet worden seien, ohne V-Leute oder parlamentarische Leaks. Andere Medien wie Der Spiegel und die Plattform FragDenStaat veröffentlichten zunächst nur Zusammenfassungen bzw. ausgewählte Auszüge.


