Verschlusssache: Cicero und Nius veröffentlichen AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes

Erstmals ist das komplette Gutachten, mit dem der der Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat, öffentlich einsehbar. Die mehr als 1.100 Seiten sind als Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch gekennzeichnet. 

Das konservative Magazin Cicero und das rechte Portal von Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt, Nius, haben das vollständige, über 1.100 Seiten umfassende Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) zur AfD veröffentlicht. Das Dokument ist als "Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch" eingestuft, dem niedrigsten Geheimnisschutzgrad für Verschlusssachen. Diese Einstufung erfolgt nach § 4 Abs. 2 Nr. 4 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG), wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann.

Cicero begründet den Schritt mit dem öffentlichen Interesse an Transparenz: Demokratie könne ohne eine kritische Öffentlichkeit nicht funktionieren. Auch Nius betont die Bedeutung einer offenen inhaltlichen Auseinandersetzung. Im Interview mit beck-aktuell betonte zuletzt auch der Staatsrechtler Josef Franz Lindner, es bestehe ein rechtsstaatlich begründetes Interesse an einer Veröffentlichung – nicht zuletzt, weil die Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" erheblich in den politischen Wettbewerb eingreife. Lindner sprach sich allerdings ausdrücklich für eine anonymisierte oder auszugsweise Veröffentlichung aus. 

"Reine Zitatensammlung"?

Nius behauptet, das Gutachten sei eine "reine Zitatensammlung" und verweist darauf, dass keine geheimdienstlichen Quellen wie V-Leute verwendet worden seien. Auch der Verfassungsschutz selbst gebe laut Nius an, lediglich öffentlich zugängliche Aussagen aus Reden, Publikationen und sozialen Netzwerken herangezogen zu haben. Auf parlamentarische Aussagen sei aus verfassungsrechtlichen Gründen verzichtet worden, so Nius unter Berufung auf die Behörde. 

Andere Medien gehen bislang zurückhaltender vor: Der Spiegel, dessen Redaktion das Gutachten ebenfalls seit längerem vorlag, veröffentlichte bislang nur Zusammenfassungen und Auszüge. Die Transparenzplattform FragDenStaat hat nur 17 Seiten des Gutachtens veröffentlicht, aus Sicht des Portals handelt es sich dabei um "besonders relevante Aussagen des AfD-Bundesverbands bzw. -vorstands."

Redaktion beck-aktuell, pl/cil, 14. Mai 2025.

Mehr zum Thema