Wegen einer Autoimmunerkrankung leidet ein Examenskandidat an Konzentrationsstörungen – einen Nachteilsausgleich erhält er im zweiten Staatsexamen dafür aber nicht. Da im Examen gerade auch das Konzentrationsvermögen abgeprüft werde, sei die Chancengleichheit nicht beeinträchtigt, so das VG Wiesbaden.
Mehr lesenWer bisher keinen Abschluss erworben hat – so die neue Prüfungsordnung der Uni Bremen – kann immerhin den frisch eingeführten juristischen Bachelorgrad erwerben. Wer aber schon den Schwerpunktbereich absolviert hat, schaut nun in die Röhre. Mit gutem Grund, meint das OVG Bremen.
Mehr lesenNach einer Strafrechts-Klausur gab es Streit darum, ob 5 Seiten der Bearbeitung erst nachträglich hinzugefügt worden waren. Ein Prüfer entschied, sie nicht zu bewerten. Das stellt laut BVerwG eine Verfahrenshandlung dar, die nicht einzeln, sondern nur zusammen mit dem Prüfungsbescheid kontrolliert werden kann.
Mehr lesenFür einen Hamburger Rechtsreferendar schien das Examen verloren – auch im Zweitversuch lag er unter dem Strich. Doch drei seiner Klausuren müssen neu bewertet werden, urteilte das VG. Der Grund: Drei Prüfer hatten sich zum Zeitpunkt der Korrektur bereits im Ruhestand befunden.
Mehr lesenWenn Erst- und Zweitprüfer ihre Bewertung einer Klausur jeweils eigenständig überprüfen sollen, dürfen sie sich nicht abstimmen. Tun sie dies doch und teilen sie dies, wie in einem aktuellen Fall des BFH, der Steuerberaterkammer auch noch offen mit, führt kein Weg an einer Neubewertung vorbei.
Mehr lesenVerschreibt sich ein Teilnehmer in einer Prüfung bei einem Fachbegriff, handelt es sich um einen unbeachtlichen Schreibfehler, wenn der gesuchte Ausdruck eindeutig erkennbar ist. Das Bundesverwaltungsgericht ließ die Revision gegen eine für eine Kandidatin günstige Entscheidung nicht zu. Verfahrensfehler seien nicht dargelegt worden.
Mehr lesenEin Student kann seinen Rücktritt grundsätzlich auch nach Beginn einer Prüfung wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit erklären. Dabei kann die Prüfungsbehörde laut Bundesverwaltungsgericht gegen ihre Fürsorgepflicht verstoßen, wenn sie sich ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen auf die inhaltliche Unzulänglichkeit einer ärztlichen Bescheinigung beruft und keine Nachbesserung verlangt.
Mehr lesenBesucht der Vater eines Prüflings einen Zweitkorrektor und erzählt ihm von dem Drama seines Sohnes, der nur einen halben Punkt mehr benötigt, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden, kann dieser Korrektor im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens ausgetauscht werden, wenn Befangenheit zu befürchten ist. Diese Entscheidung des Prüfungsamts ist dem Bundesverwaltungsgericht zufolge nicht isoliert anfechtbar. Sie lässt sich nur im Rahmen des Verfahrens um das Endergebnis gerichtlich überprüfen.
Mehr lesenEine ADHS-Erkrankung stellt prüfungsrechtlich ein Dauerleiden dar und berechtigt deshalb nicht zum Rücktritt von Prüfungen. Die krankheitsbedingten Beeinträchtigungen sind laut Bundesverwaltungsgericht nicht in absehbarer Zeit heilbar, da eine medizinische Behandlung langwierig ist und nur auf Symptomebene erfolgen kann.
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