Millionen kleine Bierflaschen müssen nicht vernichtet werden, weil sie der geschützten Form eines konkurrierenden Herstellers zu ähnlich sind. Das Landgericht München I bestätigte in einem Urteil zwar den Schutz des Designs "kleine Euro-Flasche", wie es auf Nachfrage mitteilte. Gleichzeitig wies es die Klage des Flaschenherstellers Systempack Manufaktur gegen Verallia Deutschland wegen eines ähnlichen Produkts zurück.
Mehr lesenDer britische Gin-Hersteller Bullards hat einen Streit gegen Red Bull um die Namensähnlichkeit gewonnen. Die britische Behörde für geistiges Eigentum (IPO) wies die Aufforderung des österreichischen Brausekonzerns ab, Bullards mit etwa zehn Mitarbeitern solle wegen Verwechslungsgefahr auf eine Reihe von Waren und Dienstleistungen verzichten, darunter Veranstaltungen sowie Energiedrinks und alkoholfreie Getränke.
Mehr lesenDas Zeichen "The Dog Face" darf nicht mehr im Zusammenhang mit Tierbekleidung verwendet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und damit einem Eilantrag der Inhaberin der Marke "The North Face" entsprochen. Zwischen den Zeichen "The North Face" und "The Dog Face" bestehe zwar keine Verwechslungsgefahr. Da die Marke "The North Face" jedoch in erheblichem Maß bekannt sei, werde der Verkehr die Zeichen trotz der erkennbar unterschiedlichen Bedeutung von "Dog" und "North" gedanklich miteinander verknüpfen.
Mehr lesenIn München steht ein Hofbräuhaus, lautet der Refrain des trinkseligen Gassenhauers, der mit "oans, zwoa, gsuffa" zum Heben des Maßkrugs anspornt. Doch es sind Misstöne entstanden. Denn in Dresden gibt es inzwischen ein Hofbrauhaus. Das ist weder eine Brauerei noch eine Gaststätte, sondern nur eine Marke, und dann auch noch ohne "äu". Dennoch stört die Namensgebung die Münchner. Nun landete der Streit vor Gericht.
Mehr lesenKäpt'n Iglo hat in einem langjährigen Rechtsstreit über die Einzigartigkeit der bekannten Werbefigur die zweite Niederlage vor Gericht erlitten. Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag die Berufungsklage des Hamburger Fischstäbchenherstellers gegen eine ähnliche Werbefigur des Cuxhavener Konkurrenten Appel Feinkost ab. Die Begründung steht noch aus.
Mehr lesenZwischen dem Werktitel "Nie wieder keine Ahnung!" für eine Fernsehbeitragsreihe und dem gleichlautenden Titel für ein Sachbuch besteht keine Verwechslungsgefahr. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und eine Beschwerde einer TV-Produzentin zurückgewiesen. Es fehle an einer hinreichenden Ähnlichkeit der Werke.
Mehr lesenZwischen der Bezeichnung "Ciao" für ein italienisches Restaurant und der Bezeichnung "Ciao Mamma" für eine Pizzeria besteht keine Verwechslungsgefahr. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und einen im Eilverfahren geltend gemachten Unterlassungsanspruch des "Ciao"-Betreibers zurückgewiesen.
Mehr lesenDie Klage des Luxus-Modeunternehmens Chanel gegen die Eintragung einer Marke des chinesischen Telekommunikationsunternehmens Huawei bleibt vor dem Gericht der Europäischen Union erfolglos. Die fraglichen Bildmarken seien nicht ähnlich genug, entschied das Gericht. Die Unähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen könne auch nicht durch die für die Gesamtbeurteilung der Verwechslungsgefahr relevanten sonstigen Umstände ausgeglichen werden.
Mehr lesenFahrräder und Kraftfahrzeuge können im markenrechtlichen Sinne ähnlich sein. Dafür genügt laut Bundesgerichtshof zwar nicht allein der Umstand, dass Autohersteller Lizenzen für weitere Produkte vergeben oder Fahrräder in Kooperation mit Fahrradherstellern anbieten. Gehe die Öffentlichkeit aber von einem Know-how-Transfer solcher funktionsverwandter Produkte aus, könne dies für eine Verwechslungsgefahr sprechen.
Mehr lesenDas Gericht der Europäischen Union hat nach erneuter Prüfung bestätigt, dass zwischen der Unionskollektivmarke "HALLOUMI" für Käse aus Zypern und dem Zeichen "BBQLOUMI" für Käse einer bulgarischen Gesellschaft keine Verwechslungsgefahr besteht. Es hat daher die Nichtigkeitsklage der "HALLOUMI"-Markeninhaberin gegen die Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) erneut abgewiesen.
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