Millionen kleine Bierflaschen müssen nicht vernichtet werden, weil sie der geschützten Form eines konkurrierenden Herstellers zu ähnlich sind. Das Landgericht München I bestätigte in einem Urteil zwar den Schutz des Designs "kleine Euro-Flasche", wie es auf Nachfrage mitteilte. Gleichzeitig wies es die Klage des Flaschenherstellers Systempack Manufaktur gegen Verallia Deutschland wegen eines ähnlichen Produkts zurück.
Klage auf Unterlassung und Herausgabe der Flaschen
Die Rechte am Design der kleinen Euro-Flasche liegen bei der Giesinger Brauerei aus München. Die Systempack Manufaktur stellt die 0,33 Liter fassenden Flaschen in Lizenz her und vertreibt sie. Weil das Unternehmen eine zu große Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr zu einer Flasche des Konkurrenten Verallia sah, verklagte es diesen – unter anderem auf Unterlassung und Herausgabe der Flaschen, von denen Millionen im Umlauf sind.
LG: Verallia darf sein Produkt weiter auf den Markt bringen
Das Gericht verneinte allerdings, dass es eine Verwechslungsgefahr gebe – auch weil die leeren Flaschen nicht an Privatpersonen, sondern an Experten vertrieben würden. In der Folge darf Verallia sein Produkt weiter auf den Markt bringen. Mit Euro-Flaschen werden die in Bayern weitverbreiteten, etwas gedrungeneren Bierflaschen mit 0,5 Litern Inhalt bezeichnet. Die kleine Euro-Flasche und das Produkt von Verallia sind dieser Form ähnlich, allerdings kleiner.
LG München I - 42 O 8618/21
Redaktion beck-aktuell, 10. November 2022 (dpa).
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