Red-Bull-Klage gegen bri­ti­schen Gin-Her­stel­ler Bull­ards ab­ge­lehnt

Der bri­ti­sche Gin-Her­stel­ler Bull­ards hat einen Streit gegen Red Bull um die Na­mens­ähn­lich­keit ge­won­nen. Die bri­ti­sche Be­hör­de für geis­ti­ges Ei­gen­tum (IPO) wies die Auf­for­de­rung des ös­ter­rei­chi­schen Brau­se­kon­zerns ab, Bull­ards mit etwa zehn Mit­ar­bei­tern solle wegen Ver­wechs­lungs­ge­fahr auf eine Reihe von Waren und Dienst­leis­tun­gen ver­zich­ten, dar­un­ter Ver­an­stal­tun­gen sowie En­er­gie­drinks und al­ko­hol­freie Ge­trän­ke.

Red Bull äu­ßer­te sich nicht

"Bull­ards ist kei­nes­wegs eine lo­gi­sche Mar­ke­n­er­wei­te­rung von Red Bull", ent­schied der zu­stän­di­ge Be­am­te Allan James der bri­ti­schen Nach­rich­ten­agen­tur PA zu­fol­ge. Bull­ards-Ver­tre­ter Rus­sell Evans zeig­te sich glück­lich. Ei­ni­ge Leute hät­ten ihm ge­ra­ten, der Auf­for­de­rung nach­zu­kom­men. "Aber es schien ein­fach falsch, dem Go­li­ath ein­fach nach­zu­ge­ben, also ent­schie­den wir uns, Stel­lung zu be­zie­hen, und ich bin froh, dass wir das getan haben», sagte Evans. "Es stellt sich nur die Frage, warum sie den­ken, dass sie sol­che Dinge tun kön­nen." Die Ver­tei­di­gung habe ihn 30.000 Pfund (35.000 Euro) ge­kos­tet, sagte Evans. Von Red Bull hieß es: "Wir hal­ten es nicht für an­ge­bracht, sich zu einer sol­chen recht­li­chen An­ge­le­gen­heit zu äu­ßern."

Marke bis 2015 ein­ge­stellt

Bull­ards war 1837 als Bier­her­stel­ler und Im­por­teur von Wein und Schnaps ge­grün­det wor­den. 1963 wurde das Un­ter­neh­men von der Braue­rei Wat­neys über­nom­men und die Marke ein­ge­stellt – bis 2015, seit­dem kon­zen­triert sich die Firma auf Gin. Red Bull wurde 1987 ge­grün­det, 150 Jahre nach Bull­ards.

Bull­ards-An­walt: Keine Grund­la­ge für die Fest­stel­lung einer mit­tel­ba­ren Ver­wechs­lung

"Ob­wohl wir gar keine En­er­gy­drinks her­stel­len, woll­te ich ihnen nicht zu­ge­ste­hen, dass sie das Recht dazu haben und wir nicht", be­ton­te Evans. Dass Red Bull zudem ver­langt habe, dass Bull­ards keine Events mehr macht, sei "lä­cher­lich". Bull­ards-An­walt Luke Port­now kri­ti­sier­te: "Es schmerzt mich, dass sol­che un­nö­tig ag­gres­si­ven – und teu­ren – Durch­set­zungs­prak­ti­ken in die­sem Rechts­be­reich fort­ge­setzt wer­den." Es sei legal und fi­nan­zi­ell un­fair, sol­che Kla­gen ver­tei­di­gen zu müs­sen. "Die Ent­schei­dung be­stä­tigt die bloße Tat­sa­che, dass es keine an­ge­mes­se­ne Grund­la­ge für die Fest­stel­lung einer mit­tel­ba­ren Ver­wechs­lung dar­stellt, dass die bei­den Mar­ken ein ge­mein­sa­mes Ele­ment auf­wei­sen", sagte Port­now.

Redaktion beck-aktuell, 31. Oktober 2022 (dpa).

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